Radiologische Praxen und Institute gehören zu den investitionsintensivsten Arztpraxen überhaupt: Ein MRT-Gerät kostet 800.000 bis über 2 Millionen Euro, ein CT 300.000 bis 700.000 Euro. Das Finanzmanagement muss daher langfristige Investitionsplanung, Abschreibungsstrategien und optimierte KV-Abrechnung umfassen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Hohe Geräteinvestitionen erfordern langfristige Bankfinanzierungen mit Laufzeiten von sieben bis zehn Jahren
- Die KV-Abrechnung im EBM-Abschnitt 34 (Radiologische Leistungen) ist budgetiert und erfordert genaue Planung
- Privatliquidation nach GOÄ-Nr. 5000 ff. ist ein wichtiger Erlösbaustein
Ausführliche Antwort
Die Finanzplanung einer radiologischen Praxis beginnt mit dem Investitionsplan. MRT, CT und Röntgenanlagen werden über zehn bis 15 Jahre abgeschrieben (AfA nach § 7 EStG). Bankdarlehen der apoBank oder anderen Heilberufe-Spezialisten ermöglichen Investitionen bei niedrigem Eigenkapitaleinsatz. Manche Radiologen wählen das Leasing, das bilanzielle Vorteile bietet, aber oft teurer ist als eine Finanzierung.
Die EBM-Abrechnung radiologischer Leistungen unterliegt der Mengensteuerung durch Budgets der Kassenärztlichen Vereinigungen. Radiologen müssen ihre Kapazitäten so steuern, dass die Budgetzuteilung vollständig ausgeschöpft, aber nicht überschritten wird, um keine beitragslosen Leistungen zu erbringen. Zusätzliche Erlöse kommen aus der Privatliquidation: GOÄ-Nummern für MRT (GOÄ 5700 ff.) und CT (GOÄ 5370 ff.) erzielen bei Privatpatienten und Selbstzahlern deutlich höhere Vergütungen als der KV-Honoraranteil.
Typische Betriebskosten einer großen radiologischen Gemeinschaftspraxis liegen bei 1,5 bis 3 Millionen Euro jährlich, davon ein erheblicher Teil für Wartungsverträge der Großgeräte (5 bis 15 Prozent des Gerätewerts pro Jahr) und für medizinische Fachangestellte. Eine exakte Kostenstellenrechnung ist Voraussetzung für eine rentable Steuerung.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Radiologen tragen durch ihre Großgeräte ein erhebliches Ausfallrisiko: Gerätestillstand durch technischen Defekt oder Stromausfall bedeutet sofortigen Erlösausfall. Ärzteversichert empfiehlt eine Praxisausfallversicherung, die auch Maschinenbruch und Betriebsunterbrechung abdeckt, sowie eine regelmäßige Überprüfung der Gerätewert-Versicherung.
Quellen und weiterführende Informationen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – EBM Radiologie
- Bundesärztekammer – Radiologie
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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