Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist eine staatliche Förderung für vermögenswirksame Leistungen (VL) und steht auch Teilzeitärzten zu, sofern ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen 17.900 Euro (Ledige) oder 35.800 Euro (Verheiratete) nicht übersteigt. Da Teilzeitärzte häufig unter diesen Grenzen liegen, können sie die Sparzulage in voller Höhe in Anspruch nehmen. Die maximale Förderung beträgt 80 Euro pro Jahr.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Arbeitnehmer-Sparzulage: max. 80 Euro/Jahr bei VL-Anlage in Bausparvertrag oder Fondssparplan
  • Einkommensgrenze: 17.900 Euro (Ledige) bzw. 35.800 Euro (Verheiratete) zu versteuerndes Jahreseinkommen
  • Arbeitgeber können vermögenswirksame Leistungen freiwillig zahlen, ist aber nicht gesetzlich verpflichtend für alle Branchen

Ausführliche Antwort

Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind Geldbeträge, die der Arbeitgeber monatlich in vom Arbeitnehmer gewählte Anlageformen einzahlt. Die maximale VL-Anlage beträgt 40 Euro pro Monat (480 Euro/Jahr). Legt der Teilzeitarzt diese in einen Bausparvertrag oder einen Aktienfondssparplan an, erhält er vom Staat eine Sparzulage von bis zu 9 Prozent (Bausparen) oder 20 Prozent (Fondssparplan) der angelegten VL.

Für Ärzte in Teilzeit mit einem Jahresbrutto unter 25.000 Euro ist die Einkommensgrenze für die Sparzulage oft unterschritten. Die Antragstellung erfolgt jährlich über die Einkommensteuererklärung (Anlage AV). Der Arbeitgeber zahlt VL-Beträge direkt auf das Anlagekonto, ohne dass dem Arzt dabei etwas abgezogen wird (VL sind zusätzlich zum Gehalt).

Bei einem Fondssparplan als Anlageform können Teilzeitärzte zudem Wertsteigerungen erzielen, die langfristig deutlich über der Sparzulage liegen. Nach einer Sperrfrist von sieben Jahren können die angesparten Beträge ohne Rückzahlung der Förderung entnommen werden.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist kein eigenständiger Vermögensaufbau, sondern eine Förderung für bereits laufende Anlageformen. Ärzteversichert empfiehlt Teilzeitärzten, VL-Beträge in fondsgebundene Depots zu investieren, um neben der Sparzulage auch Kapitalmarktrenditen zu erzielen.

Quellen und weiterführende Informationen

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