Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist eine staatliche Förderung, die viele Assistenzärzte kennen, aber nicht konsequent nutzen. Dabei lässt sich mit geringem Aufwand eine attraktive Rendite auf vermögenswirksame Leistungen erzielen. Assistenzärzte im Angestelltenverhältnis sollten diese Option aktiv prüfen.
Hintergrund
Vermögenswirksame Leistungen (VL) und die dazugehörige Arbeitnehmer-Sparzulage sind in Deutschland im 5. Vermögensbildungsgesetz geregelt. Arbeitnehmer können bis zu 40 Euro monatlich als VL anlegen. Der Staat fördert die Anlage in Aktienfonds mit 20 Prozent auf maximal 400 Euro jährlich (80 Euro Zulage), sofern das zu versteuernde Einkommen unter 40.000 Euro (Ledige) liegt. Für Bausparen gilt eine Förderung von 9 Prozent auf maximal 470 Euro. Viele Ärzte in der Facharztweiterbildung liegen zunächst noch unter der Einkommensgrenze.
Praktische Hinweise für Ärzte
Fragen Sie Ihren Arbeitgeber, ob er VL-Leistungen zahlt. Eröffnen Sie ein VL-fähiges Depot bei einer Bank oder einem Fondsanbieter und wählen Sie einen kostengünstigen ETF. Reichen Sie jährlich den Nachweis über die Anlage beim Finanzamt ein. Prüfen Sie Ihre Einkommensgrenze, da höhere Einkommen die Zulage ausschließen. Ärzteversichert berät Sie zu allen staatlichen Fördermöglichkeiten für Ärzte.
Quellen
- Bundesfinanzministerium: Vermögenswirksame Leistungen
- Deutsche Rentenversicherung: Altersvorsorge für Arbeitnehmer
- BaFin: Verbraucherinformationen zu Anlageformen
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