PJ-Studenten können die Arbeitnehmer-Sparzulage nur dann nutzen, wenn sie tatsächlich ein Arbeitsverhältnis mit vermögenswirksamen Leistungen (VL) abgeschlossen haben, was während des PJ in der Regel nicht der Fall ist. Die monatliche PJ-Aufwandsentschädigung gilt nicht als Gehalt aus einem regulären Arbeitsverhältnis, daher besteht in dieser Phase in der Regel kein Anspruch auf VL vom Ausbildungskrankenhaus. Beim Eintritt in das erste Anstellungsverhältnis als Assistenzarzt sollten VL jedoch sofort beantragt werden.
Das Wichtigste auf einen Blick
- PJ-Aufwandsentschädigung begründet kein reguläres Arbeitsverhältnis, daher in der Regel kein VL-Anspruch
- Sofort nach Antritt der ersten Assistenzarztstelle VL beim Arbeitgeber beantragen
- Einkommensgrenze für Sparzulage: 17.900 Euro (Ledig) oder 35.800 Euro (Verheiratet) jährlich zu versteuerndes Einkommen
Ausführliche Antwort
Das Praktische Jahr (PJ) ist ein Teil des Medizinstudiums und wird mit einer Aufwandsentschädigung vergütet, die nicht als sozialversicherungspflichtiges Arbeitseinkommen gilt. Daher haben PJ-Studenten typischerweise keinen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen vom Lehrkrankenhaus. Einzelne Universitätskliniken oder Lehrkrankenhäuser behandeln PJ-Studenten als Mitarbeiter und zahlen VL, dies ist jedoch nicht die Regel und muss individuell geprüft werden.
Nach dem Staatsexamen und dem Beginn der ersten Anstellung als Assistenzarzt ändert sich die Situation grundlegend: Als Arbeitnehmer in einem sozialversicherungspflichtigen Verhältnis können Assistenzärzte VL vom Arbeitgeber beantragen. Viele Krankenhäuser zahlen freiwillig 10 bis 40 Euro monatlich VL, was zum Einstieg in einen staatlich geförderten Fondssparplan genutzt werden kann.
Da Assistenzärzte im ersten Jahr häufig ein zu versteuerndes Jahreseinkommen unter 35.800 Euro haben (besonders in Teilzeit), liegt die Einkommensgrenze für die Sparzulage noch im erreichbaren Bereich. Die Antragstellung auf die Arbeitnehmer-Sparzulage erfolgt jährlich über die Steuererklärung.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Der Übergang vom PJ in die erste Assistenzarztstelle ist ein guter Zeitpunkt, alle finanziellen Weichen zu stellen: VL, Altersvorsorge und BU-Versicherung. Ärzteversichert unterstützt PJ-Studenten, die den Berufseinstieg planen, bei der Strukturierung des Finanzeinstiegs.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesministerium der Finanzen – Arbeitnehmer-Sparzulage
- Gesetze im Internet – 5. Vermögensbildungsgesetz
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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