Im Ruhestand sind Versorgungsbezüge, Renteneinkünfte und Kapitaleinkünfte zu koordinieren. Mit einer gut vorbereiteten Steuererklärung lassen sich für Ärzte im Ruhestand häufig mehrere tausend Euro Steuererstattung erzielen. Entscheidend ist die vollständige Erfassung aller abzugsfähigen Positionen.
Hintergrund
Ärzte im Ruhestand können in der Einkommensteuererklärung zahlreiche Positionen geltend machen: Fortbildungskosten, Fachliteratur, Berufsverbandsbeiträge, Berufshaftpflichtversicherung, Kosten für das Arbeitszimmer, Fahrtkosten und Altersvorsorgebeiträge. Rürup-Rentenbeiträge sind bis zum gesetzlichen Höchstbetrag als Sonderausgaben absetzbar. PKV-Beiträge können ebenfalls als Sonderausgaben bis zu einem Höchstbetrag geltend gemacht werden. Werbungskosten über den Pauschbetrag von 1.230 Euro können einzeln nachgewiesen werden.
Praktische Hinweise für Ärzte
Sammeln Sie das ganze Jahr über alle berufsrelevanten Belege digital oder in Ordnern. Nutzen Sie eine Steuersoftware oder beauftragen Sie einen auf Ärzte spezialisierten Steuerberater. Prüfen Sie, ob eine Günstigerprüfung für Kapitalerträge sinnvoll ist. Legen Sie Einspruch ein, wenn der Steuerbescheid von Ihrer Erklärung abweicht. Ärzteversichert unterstützt Sie mit Empfehlungen zu steuerlich relevanten Versicherungs- und Vorsorgeprodukten.
Quellen
- Bundesfinanzministerium: Steuertipps für Arbeitnehmer und Selbstständige
- Bundesärztekammer: Steuerliche Aspekte der Praxisführung
- BZSt: ELSTER Steuererklärung
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →