Arbeitsmediziner, die kassenärztlich tätig sind, können ihre KV-Abrechnung durch konsequente Kodierung, die Nutzung von Selektivverträgen und eine regelmäßige Überprüfung des Abrechnungssystems optimieren. Da die Arbeitsmedizin stark durch betriebsärztliche Leistungen geprägt ist, gelten besondere Abrechnungsregeln.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die meisten arbeitsmedizinischen Leistungen werden über den EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab) abgerechnet
  • Betriebsärztliche Tätigkeiten nach dem ASiG werden häufig direkt mit Unternehmen abgerechnet und unterliegen nicht dem KV-System
  • Abrechnungsfehler sind in der Arbeitsmedizin besonders häufig, da sich GKV- und Betriebsarztleistungen überschneiden können

Ausführliche Antwort

Arbeitsmediziner in Zulassung als Vertragsarzt rechnen ihre Kassenleistungen über die KV ab. Zentral ist dabei die korrekte Anwendung der EBM-Ziffern, insbesondere der Grundpauschalen und der spezifischen Leistungen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen. Leistungen nach DGUV-Vorschrift 2 oder nach der ArbMedVV können gesondert berechnet werden.

Ein häufiger Fehler ist die Doppelabrechnung: Wenn ein Patient sowohl als Kassenpatient als auch im Rahmen der betriebsärztlichen Betreuung behandelt wird, muss die Zuordnung sauber getrennt erfolgen. Die KV kann bei unklarer Abgrenzung Honorar zurückfordern.

Optimierungspotenzial liegt auch in der Nutzung von Strukturverträgen und Selektivverträgen nach §73b oder §73c SGB V, die in einigen KV-Bereichen für arbeitsmedizinische Angebote bestehen. Außerdem lohnt sich die Prüfung, ob Budgetierungsregeln (z.B. Regelleistungsvolumen) ausgeschöpft werden oder ob Leistungen außerhalb des Budgets vergütet werden können.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Arbeitsmediziner sollten ihre Abrechnungssystematik regelmäßig durch eine spezialisierte Abrechnungsberatung prüfen lassen. Ärzteversichert unterstützt Mediziner dabei, auch den Versicherungsschutz bei Regressrisiken durch fehlerhafte Abrechnung korrekt zu gestalten.

Quellen und weiterführende Informationen

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