Chefärzte zahlen in der PKV oft hohe Beiträge, weil sie meist seit vielen Jahren versichert sind und komfortable Tarife mit umfangreichen Leistungen gewählt haben. Durch Tarifwechsel innerhalb desselben Versicherers, Selbstbehalt-Anpassungen und Überprüfung der Beihilfeberechtigung lassen sich die Monatsbeiträge häufig um mehrere Hundert Euro senken. Ein Wechsel zu einem anderen Versicherer ist wegen des Verlusts der Alterungsrückstellungen im Regelfall nicht sinnvoll.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Interner Tarifwechsel nach § 204 VVG ohne Gesundheitsprüfung möglich
  • Höherer Selbstbehalt kann Beiträge um 100 bis 400 Euro monatlich senken
  • Beihilfeberechtigung von Chefärzten an Universitätskliniken oder öffentlichen Häusern prüfen

Ausführliche Antwort

Der Gesetzgeber räumt PKV-Versicherten in § 204 VVG das Recht ein, jederzeit ohne erneute Gesundheitsprüfung in einen günstigeren Tarif desselben Versicherers zu wechseln, sofern der neue Tarif gleichwertige Leistungen bietet. Dieses Recht nutzen viele Chefärzte zu selten. Gerade für Versicherte ab 50 Jahren können modernere Tarife mit verbesserten Vertragsbedingungen und niedrigeren Beitragsstrukturen attraktiv sein.

Ein zweiter Hebel ist der Selbstbehalt: Chefärzte mit hohem Einkommen können einen jährlichen Selbstbehalt von 1.000 bis 5.000 Euro wählen und dafür deutlich niedrigere Monatsbeiträge zahlen. Dieser Ansatz lohnt sich besonders für gesunde Ärzte, die selten Leistungen in Anspruch nehmen. Die Beitragserstattung am Jahresende als Bonus für leistungsfreie Jahre ist ein weiterer Optimierungshebel.

Chefärzte an öffentlich-rechtlichen Trägern sollten prüfen, ob sie Anspruch auf Beihilfe haben. Viele Bundesländer gewähren Beihilfe auch für Chefärzte, wenn sie als Beamte oder in beamtenähnlichen Verhältnissen angestellt sind. In diesem Fall reicht ein Beihilfetarif, der nur 50 oder 30 Prozent der Kosten abdeckt, was die Prämie erheblich reduziert.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Vor jedem Tarifwechsel sollten Chefärzte prüfen, ob ihre Leistungsansprüche vollständig erhalten bleiben. Ärzteversichert analysiert für Chefärzte ihre bestehenden PKV-Verträge und identifiziert konkrete Einsparpotenziale, ohne auf wichtige Leistungen wie Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer verzichten zu müssen.

Quellen und weiterführende Informationen

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