Internisten haben durch ihr breites Leistungsspektrum viele Möglichkeiten, ihre KV-Abrechnung nach EBM zu optimieren. Entscheidend ist das vollständige und korrekte Kodieren aller erbrachten Leistungen sowie die strategische Nutzung von Chroniker-Pauschalen, Zuschlägen und Selektivverträgen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Chronikerpauschalen (GOP 03220, 03221) konsequent für Langzeitpatienten nutzen
- Behandlungsbedarfssteuerung innerhalb des Regelleistungsvolumens (RLV) beachten
- Selektivverträge (z. B. für DMP Diabetes, KHK) als Zusatzvergütung neben dem EBM nutzen
Ausführliche Antwort
Der EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab) bildet die Grundlage jeder KV-Abrechnung. Internisten, die schwerpunktmäßig Chroniker (Diabetes, Herz-Kreislauf, COPD) behandeln, können durch konsequente Nutzung der hausärztlichen oder internistischen Chronikerpauschalen monatlich mehrere Hundert Euro zusätzlich abrechnen. Voraussetzung ist die lückenlose Dokumentation von mindestens zwei Behandlungskontakten pro Quartal.
Über das Regelleistungsvolumen (RLV) hinausgehende Leistungen werden abgestaffelt vergütet. Internisten sollten daher die Fallzahl genau kennen und bei hoher Inanspruchnahme prüfen, ob Kooperationen oder Ermächtigungen möglich sind. Im Bereich der spezialisierten Versorgung bieten Selektivverträge nach § 140a SGB V, insbesondere für Disease-Management-Programme (DMP), Vergütungen außerhalb des RLV.
Regelmäßige Abrechnungsaudits durch einen auf Arztpraxen spezialisierten Berater oder die KV selbst decken häufig stille Abrechnungsreserven auf. Studien zeigen, dass bis zu 15 % der tatsächlich erbrachten Leistungen in vielen Praxen nicht abgerechnet werden, weil Kodes vergessen oder falsch zugeordnet werden. Bei einem Jahresumsatz von 300.000 Euro entspricht das einem Optimierungspotenzial von bis zu 45.000 Euro.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Ärzteversichert weist darauf hin, dass fehlerhafte Abrechnungen neben verpasstem Umsatz auch ein Rückforderungsrisiko durch die KV bedeuten. Eine ausreichende Berufshaftpflicht und regelmäßige Fortbildungen zur EBM-Kodierung sind deshalb wichtige Bestandteile einer risikoarmen Praxisführung.
Quellen und weiterführende Informationen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – EBM
- GKV-Spitzenverband – DMP
- Gesetze im Internet – SGB V § 140a
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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