Die Privatliquidation nach GOÄ ist für viele Pädiatrie-Praxen eine wichtige Einnahmequelle. Gerade die richtige Wahl der Steigerungsfaktoren und die korrekte Nutzung von Analogabrechnungen bieten erhebliches Potenzial. Fehler in der Privatliquidation können dagegen zu Honorarausfällen oder Beanstandungen durch Patienten führen.

Hintergrund

Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) regelt die Abrechnung ärztlicher Leistungen gegenüber Privatpatienten und Selbstzahlern. Der Einfachsatz der GOÄ ist die Untergrenze; bis zum 2,3-fachen Steigerungsfaktor gilt die Abrechnung als üblich, bis zum 3,5-fachen ist eine Begründung erforderlich. Für Pädiatrie-spezifische Leistungen können Analogpositionen herangezogen werden, wenn keine eigene GOÄ-Ziffer existiert. Die GOÄ wird seit 1996 nicht mehr grundlegend aktualisiert, eine Novellierung (GOÄneu) ist in Planung.

Praktische Hinweise für Ärzte

Nutzen Sie fachärztliche Kommentare zur GOÄ und halten Sie Ihre Abrechnungskenntnisse aktuell. Begründen Sie erhöhte Steigerungsfaktoren individuell und patientenbezogen schriftlich. Informieren Sie Patienten vor der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten (Kostentransparenz). Prüfen Sie regelmäßig, ob Ihre Abrechnungssoftware aktuelle GOÄ-Daten verwendet. Ärzteversichert berät Sie auch zu Vermögensschadenshaftpflicht bei Abrechnungsfehlern.

Quellen

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