Medizinstudenten können ihre Steuererklärung optimieren, indem sie alle studiumsbezogenen Ausgaben als Werbungskosten oder Sonderausgaben geltend machen und einen Verlustvortrag für spätere Berufsjahre aufbauen. Besonders das Zweitstudium oder Studienkosten nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung können unbegrenzt als Werbungskosten abgesetzt werden. Dieser Verlustvortrag kann nach dem Staatsexamen Tausende Euro Steuererstattung bedeuten.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Studienkosten im Erststudium: maximal 6.000 Euro als Sonderausgaben absetzbar, kein Verlustvortrag
  • Zweitstudium oder Studium nach Berufsausbildung: unbegrenzte Werbungskosten und Verlustvortrag möglich
  • Verlustvorträge jahrelang akkumulieren und nach Berufseinstieg verrechnen

Ausführliche Antwort

Für Medizinstudenten im Erststudium (ohne vorherige abgeschlossene Berufsausbildung) sind Studienkosten bis maximal 6.000 Euro pro Jahr als Sonderausgaben absetzbar. Ein Verlustvortrag ist hier steuerlich nicht möglich. Wer dagegen vor dem Studium eine Berufsausbildung abgeschlossen hat (z. B. als Krankenpfleger oder Rettungssanitäter), kann das Medizinstudium als Zweitausbildung einordnen und alle Kosten als Werbungskosten unbegrenzt absetzen und als Verlustvortrag akkumulieren.

Absetzbare Posten im Medizinstudium sind: Lehrbücher, Anatomieatlanten, Präparationsmaterial, Laborausrüstung, Laptop, Tablets, Studienbeiträge, Kosten für Repetitorienkurse, Fahrten zwischen Wohnort und Universität oder klinischen Einrichtungen sowie Aufenthaltskosten bei Pflichtpraktika in anderen Städten.

Wer als Medizinstudent Nebenjobs ausübt (Nachhilfe, Werkstudent, Krankenhaushilfskraft), sollte alle Lohnsteuerbescheinigungen aufbewahren und in der Steuererklärung angeben. Zu viel einbehaltene Lohnsteuer kann zurückgefordert werden. Das Semesterticket ist ebenfalls als Werbungskosten ansetzbar, sofern es beruflich genutzt wird.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Der Verlustvortrag aus dem Studium wird automatisch festgestellt, wenn jährlich eine Steuererklärung abgegeben wird. Ärzteversichert empfiehlt Medizinstudenten, frühzeitig einen Steuerberater zu konsultieren, der die optimale Einordnung des Studiums (Erst- vs. Zweitausbildung) prüft und alle Verlustvorträge korrekt ansetzt.

Quellen und weiterführende Informationen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →