Niedergelassene Ärzte tragen ihren PKV-Beitrag vollständig selbst, weshalb Optimierungspotenziale wichtig sind. Wer aktiv handelt und die vorhandenen Optionen nutzt, kann die monatliche Belastung deutlich reduzieren, ohne auf wichtige Leistungen zu verzichten. Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) gibt Versicherten klare Rechte.

Hintergrund

Gemäß § 204 VVG haben PKV-Versicherte das Recht auf einen Tarifwechsel innerhalb ihrer Versicherungsgesellschaft, ohne erneute Gesundheitsprüfung und unter Mitnahme der gebildeten Altersrückstellungen. Durch einen Wechsel in einen Tarif mit höherem Selbstbehalt können die Monatsbeiträge erheblich gesenkt werden. PKV-Beiträge sind als Sonderausgaben steuerlich absetzbar, bis zu einem jährlichen Höchstbetrag. Zusätzlich können Beitragsrückerstattungen genutzt werden, wenn im Jahr keine Leistungen in Anspruch genommen werden.

Praktische Hinweise für Ärzte

Fordern Sie Ihren PKV-Anbieter schriftlich auf, Ihnen alle tariflichen Optionen zu nennen. Vergleichen Sie Tarife mit unterschiedlichen Selbstbehalten und berechnen Sie, ab wann sich ein höherer Selbstbehalt rechnet. Lassen Sie sich von einem unabhängigen PKV-Berater unterstützen. Nutzen Sie die steuerliche Absetzbarkeit vollständig aus. Ärzteversichert bietet eine kostenlose Analyse Ihrer PKV-Situation und zeigt konkrete Einsparpotenziale auf.

Quellen

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