Notfallmediziner arbeiten überwiegend angestellt in Notaufnahmen oder Rettungsdiensten. Wer eine eigene Praxis mit notfallmedizinischem Schwerpunkt betreibt, braucht eine besonders effiziente Organisation.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Notfallmedizinische Praxen benötigen ein klares Triage-System und schnelle Zugänge zu Diagnostik und Überweisungen.
- Die Integration von Telenotfallmedizin (digitale Notfallkonsultation) reduziert Patientenaufkommen in der Praxis um bis zu 30 Prozent.
- Abrechnung für Notfallkonsultationen nach GOÄ Nr. 1 (Beratung) und Nr. 50 (Hausbesuch) bietet zusätzliche Erlösquellen.
Ausführliche Antwort
Niedergelassene Ärzte mit notfallmedizinischer Zusatzqualifikation können an ärztlichen Bereitschaftsdiensten der KV teilnehmen. Die Bereitschaftsdienstabrechnung erfolgt über spezifische EBM-Positionen, die Zeit- und Grundpauschalen kombinieren. Eine gut organisierte Praxis mit Notfallschwerpunkt hält Verbandsmaterial, Defibrillator und Notfallmedikamente immer griffbereit.
Das Triage-Protokoll für die Praxis sollte schriftlich fixiert sein: Welche Beschwerden werden sofort behandelt, welche können warten, welche müssen in die Notaufnahme überwiesen werden? Diese Dokumentation hat auch haftungsrechtliche Bedeutung: Wenn ein Patient wegen langer Wartezeit einen Schaden erleidet, muss die Praxis belegen können, dass die Triage korrekt durchgeführt wurde.
Telemedizinische Plattformen ermöglichen es, leichte Notfallsituationen (leichte Infekte, Hautreaktionen, Sportverletzungen) per Videokonsultation zu behandeln. Das entlastet die Praxis und ist nach GOÄ abrechenbar.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Ärzteversichert empfiehlt Notfallmedizinern, ihre Berufshaftpflicht explizit für Notfalleinsätze im ambulanten Sektor zu überprüfen. Manche Policen decken nur die Tätigkeit in der eigenen Praxis, nicht aber externe Notfalleinsätze oder Bereitschaftsdiensttätigkeiten. Eine Erweiterung der Deckung auf diese Tätigkeitsbereiche ist essentiell.
Quellen und weiterführende Informationen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Notfalldienst
- Bundesärztekammer – Notfallmedizin
- GDV – Berufshaftpflicht für Ärzte
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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