Nuklearmediziner haben ein vergleichsweise kleines, aber hochspezialisiertes Abrechnungsspektrum mit kostenintensiven Radiopharmaka und teurer Geräteausstattung. Die Optimierung der KV-Abrechnung konzentriert sich auf die vollständige Kodierung nuklearmedizinischer Leistungen, die korrekte Sachkostenabrechnung und die Nutzung von Selektivverträgen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Sachkosten für Radiopharmaka (z. B. Tc-99m, F-18-FDG) können separat nach EBM-Regelungen geltend gemacht werden
  • PET/CT-Leistungen sind teilweise über Selektivverträge (§ 140a SGB V) außerhalb des RLV vergütbar
  • Regelmäßige Abstimmung mit der zuständigen KV über aktuelle Kodierempfehlungen ist essenziell

Ausführliche Antwort

Die nuklearmedizinische Abrechnung ist komplex, weil neben den ärztlichen Leistungen erhebliche Sachkosten für Radiopharmaka anfallen, die getrennt vom ärztlichen Honorar abgerechnet werden können. Viele Nuklearmediziner lassen hier Erlöse liegen, weil die Sachkostenabrechnung aufwendig ist und IT-seitig nicht immer automatisch erfolgt. Ein Kostencheck kann zeigen, ob alle Radiopharmaka-Kosten tatsächlich vollständig geltend gemacht werden.

PET-CT-Untersuchungen sind für gesetzlich Versicherte nur in bestimmten Indikationen (z. B. Lungenkarzinom-Staging) regelversorgungsfähig. In anderen Bereichen (z. B. Alzheimer-Diagnostik) sind Selektivverträge oder Privatleistungen die einzigen Finanzierungswege. Nuklearmediziner sollten prüfen, welche regionalen Selektivverträge verfügbar sind und welche Kassenarten Kooperationen anbieten. Die Honorare in Selektivverträgen liegen häufig 20 bis 40 % über EBM-Niveau.

Nuklearmedizinische Praxen stehen zudem vor dem Problem der Mindestfallzahlen: Die KV erwartet bei hohem Geräteinvestment eine ausreichende Auslastung, um die Zulassung aufrechtzuerhalten. Eine aktive Zuweiserbetreuung durch persönliche Kontakte zu Onkologen, Internisten und Pneumologen ist daher auch aus Abrechnungssicht wichtig.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Ärzteversichert empfiehlt Nuklearmedizinern, die Betriebsunterbrechungsversicherung bei der Praxisversicherung besonders hoch anzusetzen, da ein Geräteausfall des PET-CT oder Szintigraphie-Scanners schnell zu wöchentlichen Einnahmeausfällen von 20.000 bis 50.000 Euro führen kann.

Quellen und weiterführende Informationen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →