Oberärzte können durch Nebentätigkeiten und Gutachten weitere Absetzungsmöglichkeiten nutzen. Mit einer gut vorbereiteten Steuererklärung lassen sich für Oberärzte häufig mehrere tausend Euro Steuererstattung erzielen. Entscheidend ist die vollständige Erfassung aller abzugsfähigen Positionen.

Hintergrund

Oberärzte können in der Einkommensteuererklärung zahlreiche Positionen geltend machen: Fortbildungskosten, Fachliteratur, Berufsverbandsbeiträge, Berufshaftpflichtversicherung, Kosten für das Arbeitszimmer, Fahrtkosten und Altersvorsorgebeiträge. Rürup-Rentenbeiträge sind bis zum gesetzlichen Höchstbetrag als Sonderausgaben absetzbar. PKV-Beiträge können ebenfalls als Sonderausgaben bis zu einem Höchstbetrag geltend gemacht werden. Werbungskosten über den Pauschbetrag von 1.230 Euro können einzeln nachgewiesen werden.

Praktische Hinweise für Ärzte

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Quellen

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