PJ-Studenten können ihre Steuererklärung optimieren, indem sie Studienkosten als Werbungskosten oder vorweggenommene Werbungskosten ansetzen. Obwohl das Bundesverfassungsgericht 2011 entschied, dass Erststudienkosten nur als Sonderausgaben bis 6.000 Euro abzugsfähig sind, können PJ-Studenten eine Verlustfeststellung beantragen, die zukünftige Steuererstattungen ermöglicht. PJ-Aufwandsentschädigungen sind bis zum Grundfreibetrag (2025: 11.784 Euro) steuerfrei.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • PJ-Aufwandsentschädigung (oft 600 bis 800 Euro/Monat) kann bis Grundfreibetrag steuerfrei sein
  • Verlustfeststellung für Studienkosten beantragen, auch wenn aktuell keine Steuern gezahlt werden
  • Absetzbare Posten: Fachliteratur, Laptop, Stethoskop, Kursgebühren, Fahrtkosten

Ausführliche Antwort

PJ-Studenten befinden sich in einer Übergangsphase zwischen Studium und Berufseinstieg. Die monatliche Aufwandsentschädigung variiert je nach Universität und Lehrkrankenhaus zwischen 600 und 1.000 Euro. Sofern die Jahresgesamteinkünfte unter dem Grundfreibetrag bleiben, fällt keine Einkommensteuer an. Eine Steuererklärung lohnt sich dennoch, um zu viel gezahlte Lohnsteuer (z. B. bei Nebenjobs) zurückzuholen.

Studienkosten des Erststudiums können als vorweggenommene Werbungskosten in unbegrenzter Höhe festgestellt werden, wenn ein konkreter Zusammenhang mit künftigen Einkünften besteht. Das Finanzamt erkennt zwar aktuell keinen Verlust steuerlich an, stellt aber den Verlustvortrag fest. Dieser wird verrechnet, sobald nach dem Staatsexamen steuerpflichtige Einkünfte anfallen. Pro Jahr können so mehrere Tausend Euro Verlustvortrag aufgebaut werden.

Typische absetzbare Posten für PJ-Studenten sind: Semestergebühren und Studiengebühren, Fachliteratur (Bücher, Online-Zugänge zu Fachzeitschriften), Laptop und Tablet, Schutzkleidung, Stethoskop und Diagnoseequipment sowie Fahrtkosten zwischen Wohnort und Ausbildungsstätte (0,30 Euro/km Entfernungspauschale).

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Der Verlustvortrag aus dem Studium kann nach dem Einstieg ins Berufsleben erhebliche Steuererstattungen auslösen. Ärzteversichert empfiehlt PJ-Studenten, frühzeitig mit einem Steuerberater die Verlustfeststellung einzurichten, damit kein Geld verschenkt wird.

Quellen und weiterführende Informationen

Persönliche Beratung zu diesem Thema?

Kostenfreie Erstberatung anfragen →