Die psychiatrische KV-Abrechnung ist durch den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) geregelt, bietet aber verschiedene Möglichkeiten zur Optimierung. Psychiater und Nervenärzte, die ihre Abrechnung nicht regelmäßig überprüfen, lassen häufig Honorar liegen. Eine konsequente Kodierungsstrategie kann das Quartalsergebnis deutlich verbessern.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Psychiater rechnen vor allem Leistungen aus Kapitel 21 des EBM ab (Psychiatrie und Psychotherapie)
- Zuschläge für besondere Leistungen (z. B. psychiatrische Notfallversorgung, Gruppentherapie) werden oft vergessen
- Eine quartalsweise Analyse der eigenen Abrechnung im Vergleich zum Fachgruppendurchschnitt zeigt Optimierungspotenziale
Ausführliche Antwort
Psychiater können ihre Abrechnung in mehreren Bereichen optimieren. Erstens bei der Dokumentation: Viele Leistungen werden nicht abgerechnet, weil die Dokumentation unvollständig ist. Für höherwertige GOP (z. B. 21216 für das psychiatrische Gespräch bei besonderer Schwierigkeit) ist eine sorgfältige Begründung in der Akte notwendig. Zweitens bei Zuschlägen: Zuschläge für Sofortleistungen, Besuchsleistungen und Notfallversorgung werden in vielen Praxen systematisch unterschätzt.
Drittens können Psychiater durch die Integration von Gruppentherapieformaten (GOP 35111) die Effizienz steigern: Pro Stunde können mehr Patienten gleichzeitig behandelt werden, wobei jeder Teilnehmer als eigenständige Leistung abgerechnet wird. Außerdem lohnt die Prüfung, ob Selektivverträge mit Krankenkassen (z. B. im Rahmen von Disease-Management-Programmen) zusätzliche Vergütung ermöglichen.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Psychiater sollten ihre Quartalsziffernstatistik regelmäßig mit dem Fachgruppenmedian vergleichen. Ärzteversichert empfiehlt zudem, bei steigendem Privatpatientenanteil die Berufshaftpflicht auf die Privatliquidation abzustimmen, da unterschiedliche Sorgfaltspflichten gelten können.
Quellen und weiterführende Informationen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – EBM-Kommentar
- Bundesärztekammer – Psychiatrie und Psychotherapie
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
Persönliche Beratung zu diesem Thema?
Kostenfreie Erstberatung anfragen →