Rechtsmediziner haben im Bereich der Privatliquidation besondere Möglichkeiten, da viele ihrer Leistungen, insbesondere Gutachten und forensische Untersuchungen, außerhalb des GKV-Systems vergütet werden. Eine strukturierte Abrechnung nach GOÄ sowie die korrekte Kalkulation von Gutachterhonoraren sind entscheidend.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Forensische Gutachten werden häufig nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) abgerechnet, nicht nach GOÄ
  • Die GOÄ gilt für privatärztliche Leistungen an lebenden Patienten, z.B. klinisch-forensische Untersuchungen
  • Steigerungsfaktoren zwischen 1,0 und 3,5 können den Erlös bei schwierigen Fällen erheblich verbessern

Ausführliche Antwort

Rechtsmediziner erbringen Leistungen in zwei klar getrennten Bereichen: Zum einen klinisch-forensische Tätigkeit an lebenden Patienten (z.B. bei Verdacht auf körperliche Gewalt), die nach GOÄ abgerechnet wird. Zum anderen gerichtliche Gutachten und Obduktionen, die über das JVEG oder direkte Honorarvereinbarungen vergütet werden.

Bei der GOÄ-Abrechnung sollten Rechtsmediziner die spezifischen Ziffern für klinisch-forensische Untersuchungen kennen und konsequent anwenden. Besonders die korrekte Anwendung von Steigerungsfaktoren bei ungewöhnlich aufwendigen oder zeitintensiven Befunderhebungen kann das Honorar deutlich steigern. Analogbewertungen sind zulässig, wenn keine spezifische GOÄ-Ziffer vorhanden ist.

Für gerichtliche Gutachten ist das JVEG maßgeblich, das seit der Reform 2021 höhere Stundensätze vorsieht (bis zu 130 Euro pro Stunde für ärztliche Sachverständige). Rechtsmediziner sollten Gutachten immer mit einer genauen Zeiterfassung begleiten und alle angefallenen Kosten (Fahrtkosten, Materialkosten) vollständig geltend machen.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Rechtsmediziner sollten ihre Abrechnungen regelmäßig von einem auf Arztrecht spezialisierten Berater prüfen lassen. Ärzteversichert hilft Rechtsmedizinern dabei, auch im Bereich der Berufshaftpflicht die besonderen Risiken forensischer Tätigkeit adäquat abzusichern.

Quellen und weiterführende Informationen

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