Unfallchirurgen mit Recht zur Privatliquidation an Krankenhäusern oder in niedergelassener Praxis können ihr Einkommen durch korrekte GOÄ-Anwendung, optimale Steigerungsfaktoren und zulässige IGeL-Leistungen erheblich steigern. Ein auf Medizinrecht und GOÄ spezialisierter Berater kann helfen, Abrechnungspotenziale vollständig auszuschöpfen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • GOÄ-Steigerungsfaktoren zwischen 1,0 und 3,5 sind je nach Schwierigkeit und Zeitaufwand zulässig
  • Schriftliche Begründungspflicht bei Überschreitung des Schwellenwerts (2,3-facher Satz) ist strikt einzuhalten
  • Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) erweitern das privatärztliche Leistungsspektrum

Ausführliche Antwort

Die GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) bietet Unfallchirurgen zahlreiche Positionen für chirurgische Eingriffe, Untersuchungen und Behandlungen. Der Regelfall sieht einen 2,3-fachen Steigerungsfaktor vor, der bei besonderer Schwierigkeit des Eingriffs auf bis zum 3,5-fachen erhöht werden kann. Für eine rechtssichere Abrechnung ist bei Überschreitung des 2,3-fachen Satzes eine individuelle schriftliche Begründung auf der Rechnung Pflicht.

Besonders in der Unfallchirurgie bieten aufwändige Rekonstruktionsoperationen, mehrstündige Eingriffe und postoperative Intensivbetreuung Potenzial für hohe Steigerungsfaktoren. Analoge Bewertungen nach § 6 Abs. 2 GOÄ erlauben die Abrechnung neuer Verfahren, die in der GOÄ noch nicht explizit gelistet sind. Die Begründung der Analogabrechnung muss sorgfältig dokumentiert werden.

Im Bereich IGeL bieten unfallchirurgische Praxen häufig Sporttauglichkeitsuntersuchungen, spezielle Bewegungsanalysen, Ganzkörper-MRT-Vorsorge oder präventive Gelenkinfiltration an. Diese Leistungen sind vollständig nach GOÄ privat abrechenbar und erhöhen den Praxisumsatz, ohne das GKV-Budget zu belasten.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Fehler bei der Privatliquidation können zu Rückforderungen durch PKV-Unternehmen, strafrechtlichen Konsequenzen (Abrechnungsbetrug) oder Standesrechtsverstößen führen. Ärzteversichert empfiehlt, eine Rechtsschutzversicherung für Abrechnungsstreitigkeiten abzuschließen und bei Unsicherheiten rechtzeitig einen GOÄ-Experten zu konsultieren.

Quellen und weiterführende Informationen

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