Urologen bieten eine breite Palette an Leistungen, von der konservativen Urotherapie bis zu laparoskopischen und robotisch assistierten Eingriffen, die unterschiedlich nach GOÄ abgerechnet werden. Eine optimierte Privatliquidation erhöht den Praxisumsatz und sichert die Wirtschaftlichkeit, setzt aber eine exakte Kenntnis der GOÄ-Ziffern und der zulässigen Faktorsteigerungen voraus. Urologen, die Privatpatienten behandeln, sollten die Abrechnung regelmäßig überprüfen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die Privatliquidation richtet sich nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte), wobei der 2,3-fache Satz der Regelfall und der 3,5-fache der Höchstsatz für besondere Leistungen ist
  • Typische urologische IGeL-Leistungen wie PSA-Screening, erektile Dysfunktion und prostataspezifische Diagnostik können bei entsprechender Indikation gesondert liquidiert werden
  • Fehler bei GOÄ-Ziffernwahl oder fehlende Begründungen für Faktorabweichungen sind die häufigsten Abrechnungsfehler

Ausführliche Antwort

Urologische Privatliquidation umfasst sowohl stationäre als auch ambulante Leistungen. Im ambulanten Bereich sind die Ziffern für Beratung (GOÄ 1, 3, 4), Ultraschallleistungen (GOÄ 410, 413) und endoskopische Leistungen (GOÄ 1700 ff.) besonders relevant. Im stationären Bereich kommen operative Ziffern für TUR-P, Nephrektomie, Prostatektomie und Zystektomie hinzu.

Besonderes Augenmerk gilt der Analogabrechnung für moderne Verfahren (Roboter-assistierte Chirurgie, Lithotripsie), da die GOÄ aus dem Jahr 1982 viele neuere Methoden nicht abbildet. Analoge Bewertungen müssen explizit begründet und dem Patienten vorab erläutert werden. Die Bundesärztekammer gibt regelmäßig Empfehlungen zu Analogziffern heraus.

Eine Überprüfung der Abrechnung durch einen spezialisierten GOÄ-Berater oder durch einen erfahrenen Abrechnungsdienstleister kann in der Urologie jährlich zusätzliche Einnahmen im fünfstelligen Bereich freisetzen, ohne das Patientenvertrauen zu gefährden.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Liquidationsoptimierung darf nicht mit überhöhter Abrechnung verwechselt werden. Bei Beschwerden von Patienten oder PKV-Prüfungen muss der Arzt jede Liquidation medizinisch begründen können. Ärzteversichert empfiehlt Urologen, ihre GOÄ-Kenntnisse regelmäßig in Fortbildungen aufzufrischen und bei haftungsrelevanten Abrechnungsstreitigkeiten auf einen spezialisierten Rechtsschutz zu setzen.

Quellen und weiterführende Informationen

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