Zahnärzte rechnen anders als Kassenärzte nach EBM: Sie nutzen den BEMA (Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen) für gesetzlich Versicherte und die GOZ (Gebührenordnung für Zahnärzte) für Privatpatienten und Mehrleistungen. Die Optimierung der BEMA-Abrechnung ist für zahnärztliche Praxen eine wesentliche Grundlage der Wirtschaftlichkeit.
Das Wichtigste auf einen Blick
- BEMA-Abrechnung: vollständige Nutzung der Früherkennungsuntersuchungen (IP1 bis IP5) und Parodontitistherapie (PA-Behandlung, Bema 107a ff.)
- GOZ-Analogpositionen für nicht explizit geregeltes Leistungsspektrum korrekt anwenden
- Heil- und Kostenpläne (HKP) sorgfältig erstellen: Fehler führen zu KZV-Beanstandungen
Ausführliche Antwort
Zahnärzte in der Kassenversorgung rechnen über die Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) ab. Das BEMA-System unterscheidet konservierende, chirurgische, prothetische und parodontologische Leistungen sowie Früherkennungsmaßnahmen. Die vollständige Nutzung der Individualprohylaxe-Leistungen (IP1 bis IP5) für Kinder und Jugendliche ist häufig unterschätzt: Praxen, die IP konsequent abrechnen, erzielen mehrere Tausend Euro Mehrumsatz pro Quartal.
Die Parodontitistherapie (PA-Behandlung) wurde 2021 grundlegend reformiert: Seit 2021 gibt es eine systematische Behandlungsstrecke mit Befundung, Patienteninformation, aktiver Therapiephase (ATF) und unterstützender Parodontitistherapie (UPT). Diese strukturierte Abrechnung ist für viele Praxen ein erhebliches Einnahmepotenzial, wenn alle Phasen vollständig dokumentiert und abgerechnet werden.
Ein häufiger Fehler in der zahnärztlichen Abrechnung ist die unvollständige oder fehlerhafte Erstellung von Heil- und Kostenplänen (HKP) für prothetische Versorgungen. Fehler im HKP führen zu Ablehnungen oder Nachforderungen durch die KZV. Eine regelmäßige Schulung des Abrechnungspersonals auf aktuelle BEMA- und HKP-Anforderungen spart Nachbearbeitungszeit und Honorarverluste.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Ärzteversichert empfiehlt Zahnärzten, analog zu Kassenärzten auch eine Wirtschaftlichkeitsprüfung ihrer KZV-Abrechnungen zu berücksichtigen. Zwar gibt es im BEMA kein Regelleistungsvolumen, aber die KZV überprüft auffällige Abrechnungen auf Plausibilität. Eine lückenlose Dokumentation aller Leistungen ist der beste Schutz.
Quellen und weiterführende Informationen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Zahnarzt-Abrechnung
- Bundesgesundheitsministerium – Zahngesundheit
- GKV-Spitzenverband – Zahnärztliche Versorgung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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