Zahnärzte erzielen einen erheblichen Teil ihres Einkommens über die privatärztliche Liquidation nach GOZ. Wer die Abrechnungsmöglichkeiten systematisch nutzt, steigert seinen Umsatz deutlich.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die GOZ 2012 ermöglicht bei besonderer Schwierigkeit oder Zeitaufwand die Steigerung des Grundhonorars bis zum 3,5-fachen Satz.
  • Laborzahnärztliche Leistungen und zahntechnische Kosten müssen gesondert ausgewiesen werden und sind voll erstattungsfähig.
  • Implantate, Bleaching und ästhetische Zahnbehandlungen sind privatärztliche Leistungen außerhalb des Kassenkatalogs.

Ausführliche Antwort

Zahnärzte liquidieren private Leistungen nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) und der GOÄ für ärztliche Begleitmaßnahmen. Der Standardsatz für GOZ-Leistungen ist der 2,3-fache Gebührensatz. Bei besonderer Schwierigkeit (z.B. anatomische Besonderheiten, erhöhter Zeitbedarf) kann bis zum 3,5-fachen Satz abgerechnet werden, sofern dies in der Rechnung schriftlich begründet wird.

Implantologische Leistungen gehören zu den lukrativsten privatärztlichen Behandlungen: Ein vollständiges Implantat inklusive Aufbau und Krone erzielt nach GOZ und GOÄ ein Gesamthonorar von 2.000 bis 4.500 Euro. Zahntechnische Laborkosten kommen zusätzlich hinzu. Für ästhetische Leistungen wie Veneers oder professionelles Bleaching wird die GOZ analog angewendet.

Entscheidend für die Optimierung der Privatliquidation ist eine vollständige Erfassung aller erbrachten Leistungen in der Praxissoftware. Fehlende Leistungen werden im Nachhinein nicht nachberechnet. Abrechnungsschulung für die MFA und ein jährliches Abrechnungsaudit durch einen spezialisierten Berater lohnen sich für größere Zahnarztpraxen.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Ärzteversichert empfiehlt Zahnärzten, die Haftpflichtdeckung für implantologische Leistungen gesondert zu prüfen. Implantatkomplikationen sind eine häufige Ursache für Haftpflichtansprüche. Eine Police mit Deckung für oralchirurgische Eingriffe und ausreichend hoher Deckungssumme von mindestens 3 Millionen Euro ist obligatorisch.

Quellen und weiterführende Informationen

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