Die EBM-Abrechnung optimieren bedeutet, alle erbrachten kassenärztlichen Leistungen vollständig und korrekt zu codieren, Abrechnungsausschlüsse zu kennen und die verfügbaren Zusatzpauschalen und Zuschläge konsequent zu nutzen. Durch systematische Optimierung können Praxen ihren Honoraranteil um 10 bis 20 Prozent steigern.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Nicht abgerechnete Zusatzpauschalen (z.B. für präventive Leistungen, geriatrische Assessments oder Chronikerpauschalen) sind der häufigste Grund für entgangenes EBM-Honorar
- Abrechnungsausschlüsse im EBM müssen bekannt sein, um Rückforderungen durch die KV zu vermeiden
- Regelmäßige Abrechnungs-Audits durch KV-Servicestellen oder externe Berater decken Optimierungspotenziale auf
Ausführliche Antwort
Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) ist die Grundlage für die Abrechnung kassenärztlicher Leistungen. Er enthält über 1.000 Gebührenpositionen mit festgelegten Bewertungen in Punkten, die quartalsweise mit dem regionalen Punktwert der KV multipliziert werden. Die Optimierung beginnt mit einer Analyse der häufigsten Diagnosen und der dazugehörigen EBM-Ziffern: Werden alle abrechnungsfähigen Leistungen erfasst? Häufig nicht abgerechnet werden: Chronikerpauschalen (EBM 03220/03221 für kontinuierliche Betreuung), Qualitätszuschläge für besondere Versorgungsformen, telefonische Beratungsleistungen nach EBM 01435 und präventive Leistungen wie Hautkrebsscreening (EBM 01745).
Abrechnungsausschlüsse sind eine häufige Quelle für Rückforderungen durch die KV: Bestimmte Leistungen dürfen nicht am gleichen Tag oder im gleichen Quartal nebeneinander abgerechnet werden. Die EBM-Kommentierung (z.B. von Wezel/Liebold) und die KV-eigenen Abrechnungshinweise sind unentbehrliche Hilfsmittel. Praxissoftware mit integrierter Plausibilitätsprüfung erkennt solche Ausschlüsse automatisch.
Die Regelleistungsvolumina (RLV) und qualifikationsgebundene Zusatzvolumina (QZV) der KV begrenzen das abrechenbare Honorar. Praxen, die dauerhaft unter ihrem RLV bleiben, verschenken Honorar. Praxen, die darüber liegen, erhalten nur noch den abgestaffelten Punktwert. Ein Vergleich mit dem Fachgruppendurchschnitt der KV (Praxisbarometer) zeigt, wo die eigene Praxis im Verhältnis zur Fachgruppe steht.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
EBM-Optimierung ist kein einmaliger Vorgang, sondern ein kontinuierlicher Prozess, der an Praxisentwicklung und neue Abrechnungsregeln angepasst werden muss. Ärzteversichert empfiehlt, neben der Abrechnungsoptimierung auch die Wirtschaftlichkeitsprüfung im Blick zu behalten, da auffällig hohe Honoraranstiege zu einer Überprüfung durch die KV führen können.
Quellen und weiterführende Informationen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – EBM Online
- GKV-Spitzenverband – Honorarverhandlungen
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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