Eine optimierte GOÄ-Abrechnung bedeutet, alle erbrachten Leistungen vollständig, korrekt und mit angemessenen Steigerungsfaktoren abzurechnen. Viele Ärzte lassen durch unvollständige Abrechnung erhebliches Honorarpotenzial ungenutzt.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Steigerungsfaktoren zwischen 1,0 und 3,5 müssen medizinisch begründet sein, erlauben aber erhebliche Honorarerhöhungen
- Analoge Leistungsziffern ermöglichen die Abrechnung neuer Leistungen, die noch nicht in der GOÄ enthalten sind
- Regelmäßige Abrechnungsaudits durch spezialisierte Berater zeigen Optimierungspotenzial auf
Ausführliche Antwort
Die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) legt für jede ärztliche Leistung einen Punktwert fest, der mit dem Einfachen des Satzes (1,0), dem Zweifachen (2,0) oder maximal dem 3,5-fachen multipliziert werden kann. Eine Überschreitung des 2,3-fachen Satzes (dem sogenannten Schwellenwert) muss in einer gesonderten Begründung auf der Rechnung ausgewiesen werden.
Optimierungspotenzial liegt oft in der konsequenten Anwendung berechtigter Steigerungsfaktoren. Für besonders zeitaufwendige, schwierige oder ungewöhnliche Leistungen sind höhere Faktoren zulässig. Außerdem werden häufig Leistungen vergessen oder nicht abgerechnet, z.B. administrative Leistungen, Schreibgebühren, Porto oder Kosten für Verbrauchsmaterial.
Analogziffern sind dann zu nutzen, wenn eine ärztliche Leistung keine eigene GOÄ-Ziffer hat. Dabei wird eine inhaltlich ähnliche Ziffer herangezogen. Das Vorgehen muss auf der Rechnung als "in Analogie zu..." ausgewiesen werden und ist bei der PKV-Erstattung zu erläutern. Eine fehlerhafte Analogabrechnung kann zur Rechnungskürzung führen.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Fehler bei der GOÄ-Abrechnung können als Abrechnungsbetrug gewertet werden, wenn sie systematisch und vorsätzlich erfolgen. Ärzteversichert empfiehlt eine Rechtsschutzversicherung, die auch Abrechnungsstreitigkeiten mit PKV-Versicherern abdeckt.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – GOÄ-Kommentar
- PKV-Verband – GOÄ-Erstattung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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