Die Notdienstabrechnung ist für viele niedergelassene Ärzte eine lukrative Einkommensquelle, wenn alle abrechenbaren EBM-Positionen vollständig erfasst werden.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Der Notdienst-Grundpauschale (EBM 01210 bis 01218) bewertet Besuche je nach Tages- und Nachtzeit mit 80 bis 290 Punkten.
  • Zusätzliche Leistungen wie Laboruntersuchungen, EKG und Verbandswechsel sind neben der Pauschale abrechenbar.
  • Ein vollständig ausgefüllter Notfallschein und korrekte Diagnose-Kodierung sind Voraussetzung für die maximale Vergütung.

Ausführliche Antwort

Die Abrechnung im ärztlichen Bereitschaftsdienst erfolgt über den Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst der KV. Je nach Uhrzeit und Wochentag gelten unterschiedliche Honorarsätze: Abends (19 bis 22 Uhr) und an Samstagen (7 bis 19 Uhr) werden geringere Pauschalen gezahlt als für Einsätze in der Nacht (22 bis 7 Uhr) oder an Sonn- und Feiertagen.

Optimierung der Abrechnung bedeutet: Erstens vollständige Dokumentation aller erbrachten Leistungen noch während des Notdienstes, nicht erst nachträglich. Zweitens korrekte ICD-10-Kodierung, weil die KV bei unspezifischen Diagnosen (Z29.0 "Prophylaktische Behandlung") die Abrechnung zurückweisen kann. Drittens Abrechnung von Zusatzleistungen wie Schnelltests (Corona, Streptokokken, CRP) und kleinen Wundversorgungen, die neben der Pauschale berechnungsfähig sind.

Hausbesuche im Notdienst werden zusätzlich mit der Besuchsgebühr honoriert: EBM 01410 (Besuch während der Sprechstunde) oder 01411 (dringender Besuch außerhalb der Sprechzeit) bringt 100 bis 190 Punkte Zusatzhonorierung.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Ärzteversichert empfiehlt, auch im Notdienst den Versicherungsschutz im Blick zu behalten. Wer außerhalb der eigenen Praxisräume tätig ist, muss sicherstellen, dass die Berufshaftpflicht auch für Hausbesuche und Bereitschaftsdienste im Rahmen der KV gilt. Eine kurze Rückfrage beim Versicherer klärt eventuelle Deckungslücken.

Quellen und weiterführende Informationen

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