Die Optimierung der Privatabrechnung in einer Arztpraxis umfasst die vollständige Erfassung aller erbrachten Leistungen, die korrekte Auswahl der GOÄ-Ziffern, den strategischen Einsatz von Steigerungsfaktoren und die Reduzierung von Zahlungsausfällen. Eine optimierte Privatabrechnung kann das Honorarvolumen um 15 bis 30 Prozent steigern.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Fehlende Leistungserfassung ist der häufigste Grund für entgangenes Privathonorar
- Steigerungsfaktoren müssen bei überdurchschnittlichem Aufwand konsequent und mit Begründung genutzt werden
- Abrechnungssoftware mit GOÄ-Plausibilitätsprüfung reduziert Fehler und steigert das Erlöspotenzial
Ausführliche Antwort
Privatabrechnung-Optimierung beginnt mit einer Ist-Analyse: Welche Leistungen werden erbracht, aber nicht oder falsch abgerechnet? Häufige Lücken entstehen bei Beratungsleistungen (GOÄ Nr. 1, 3, 5), die als selbstverständlich angesehen werden, aber abrechenbar sind, bei Zuschlagsleistungen (Nacht-, Wochenend-, Notfallzuschläge) und bei Gesprächsleistungen (GOÄ Nr. 34 psychosomatisches Gespräch) in nicht psychiatrischen Fächern.
Die GOÄ erlaubt bei besonderer Schwierigkeit, Eigenart oder erschwerenden Umständen eine Anhebung des Steigerungsfaktors auf bis zu 3,5 für ärztliche Leistungen. Diese Begründungspflicht wird von vielen Ärzten nicht ausreichend genutzt. Eine individuelle, konkrete Begründung auf der Rechnung (zum Beispiel "außergewöhnlich zeitaufwendige Aufklärung wegen Sprachbarriere") steht auf rechtlich solidem Boden.
Digitale Tools helfen bei der systematischen Erfassung: In der Praxissoftware integrierte GOÄ-Vorlagen für häufige Leistungskombinationen, Checklisten für abrechenbare Zusatzleistungen und automatische Plausibilitätsprüfungen reduzieren Fehler. Ein regelmäßiges Abrechnungs-Audit durch einen externen GOÄ-Spezialisten alle zwei Jahre deckt systematische Verbesserungspotenziale auf.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Privatabrechnungsoptimierung darf nicht auf Kosten der Rechtmäßigkeit gehen. Ärzteversichert empfiehlt, neben der Honoraroptimierung auch die Berufshaftpflicht auf ausreichende Deckung zu prüfen, da eine intensivere Dokumentation und höhere Rechnungsstellung das statistische Klagerrisiko erhöhen kann.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – GOÄ
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – Honorar und Abrechnung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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