Selektivverträge lassen sich durch gezielte Auswahl, regelmäßige Wirtschaftlichkeitskontrolle und Verhandlung von Vergütungsanpassungen optimieren. Ärzte sollten nur Verträge eingehen, bei denen der Mehraufwand durch die Zusatzvergütung mehr als kompensiert wird.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Regelmäßige Ertragskontrolle zeigt, welche Selektivverträge sich wirtschaftlich rechnen
  • Vertragsverhandlungen mit Krankenkassen sind möglich und lohnen sich bei großen Patientenzahlen
  • Bürokratie und Dokumentationspflichten bestimmen maßgeblich die Wirtschaftlichkeit

Ausführliche Antwort

Selektivverträge nach §§ 73b, 73c und 140a SGB V können Ärzten Mehrvergütungen von 20.000 bis 60.000 Euro jährlich einbringen. Zur Optimierung empfiehlt sich eine jährliche Ertragsrechnung: Wie viele Patienten sind eingeschrieben, wie hoch sind die Kopfpauschalen, wie viel Dokumentationsaufwand entsteht? Ergibt der Stundenertrag weniger als 80 bis 100 Euro, sollte der Vertrag hinterfragt werden.

Viele Krankenkassen verhandeln Vergütungsanpassungen auf Anfrage, besonders wenn der Arzt nachweist, dass er viele Patienten eingeschrieben hat und die Versorgungsqualität hoch ist. Gemeinsame Verhandlungen über Ärztenetzwerke oder Praxisverbünde stärken die Verhandlungsposition erheblich.

Die Dokumentationspflichten sind der häufigste Wirtschaftlichkeitshemmer. Eine Praxissoftware, die Selektivvertragsdokumentation automatisiert und mit dem Abrechnungssystem verknüpft, reduziert den zeitlichen Aufwand erheblich. Anbieter wie CompuGroup, Medistar oder Turbomed bieten entsprechende Module an.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Selektivverträge können Haftungsimplikationen haben, wenn besondere Versorgungsverantwortung übernommen wird. Ärzteversichert prüft, ob bestehende Berufshaftpflichtpolicen die vertraglich übernommenen Tätigkeiten abdecken und empfiehlt gegebenenfalls Anpassungen.

Quellen und weiterführende Informationen

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