Der Übergang in den Ruhestand ist für Ärzte eine komplexe Phase, die weit mehr als das Einstellen der Berufstätigkeit umfasst. Neben der Praxisübergabe oder dem Vertragsauslauf müssen Versicherungen, Versorgungswerk-Bezüge und die persönliche Finanzplanung neu geordnet werden.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Der Ruhestandseintritt sollte mindestens 2 bis 3 Jahre im Voraus geplant werden
- Niederlassungsärzte müssen die Praxisübergabe und die Vertragsabgabe an der KV rechtzeitig einleiten
- Alle laufenden Versicherungen (BU, Haftpflicht, Krankenversicherung) müssen bei Ruhestandseintritt überprüft werden
Ausführliche Antwort
Für niedergelassene Ärzte beginnt die Ruhestandsplanung idealerweise 3 bis 5 Jahre vor dem geplanten Ausstieg: Der Praxisverkauf oder die Übergabe an einen Nachfolger muss rechtzeitig vorbereitet werden, da die Suche nach einem geeigneten Käufer oder Nachfolger oft 2 bis 3 Jahre dauert. Die KV muss über die geplante Übergabe informiert werden, damit der Zulassungssitz nicht automatisch erlischt.
Mit Ruhestandseintritt enden die Beitragspflichten beim Versorgungswerk, und die Altersrente des Versorgungswerks beginnt. Je nach Versorgungswerk muss der Rentenbeginn zwischen dem 60. und 70. Lebensjahr beantragt werden. Gleichzeitig endet die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung, was jedoch in der Praxis keine Auswirkung hat, da keine neue Beschäftigung aufgenommen wird.
Die BU-Versicherung kann nach Berufsaufgabe ohne Verlust der Vorverluste gekündigt werden. Die Berufshaftpflicht sollte dagegen in eine Nachhaftungspolice umgewandelt werden.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Ärzte im Übergang zum Ruhestand sollten einen Gesamtcheck aller Versicherungen und Vorsorgeprodukte durchführen. Ärzteversichert begleitet diesen Übergang strukturiert und stellt sicher, dass kein Versicherungsschutz unbeabsichtigt fortläuft oder endet.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Versorgungswerke
- KBV – Zulassung und Vertragsabgabe
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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