Ärzte in Teilzeit, die Elternzeit planen, stehen vor der Herausforderung, dass das Elterngeld maximal 67 Prozent des Nettoeinkommens beträgt und auf 1.800 Euro monatlich gedeckelt ist. Wer bereits in Teilzeit arbeitet, sollte frühzeitig den relevanten Bemessungszeitraum (die zwölf Kalendermonate vor der Geburt) optimieren und laufende Versicherungen auf Lücken prüfen. Eine rechtzeitige Finanzplanung sichert den gewohnten Lebensstandard auch während der Auszeit.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Elterngeld berechnet sich aus dem Nettoeinkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt (max. 1.800 Euro)
- Berufsunfähigkeitsversicherung und Krankentagegeld müssen in der Elternzeit aktiv überprüft werden
- Günstigster Zeitpunkt für Versicherungsanpassungen ist vor Beginn der Elternzeit
Ausführliche Antwort
Für Ärzte in Teilzeit mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von beispielsweise 3.500 Euro resultiert ein Netto von rund 2.100 Euro, woraus sich ein Elterngeld von etwa 1.400 Euro ergibt. Das ElterngeldPlus verdoppelt den Bezugszeitraum bei halbem Betrag und ist besonders interessant für Teilzeitkräfte, die nach der Geburt schnell wieder einsteigen möchten. Zusätzlich empfiehlt sich ein liquider Notgroschen von mindestens drei bis sechs Monatseinkommen.
Versicherungstechnisch ist die Elternzeit eine Hochrisikozeit: Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) muss geprüft werden, ob Beitragsfreistellungen den Schutz aufrechterhalten. Viele Tarife erlauben eine Beitragspause von bis zu 24 Monaten ohne Gesundheitsprüfung. Die gesetzliche Krankenversicherung bleibt während der Elternzeit beitragsfrei, Privatversicherte müssen hingegen aktiv tätig werden.
Für Ärzte in Teilzeit, die als Selbstständige oder in Teilniederlassung tätig sind, gelten zusätzliche Besonderheiten: Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit von bis zu 300 Euro monatlich sind während der Elternzeit unschädlich. Eine Erwerbstätigkeit von bis zu 32 Stunden wöchentlich ist grundsätzlich möglich, ohne den Elterngeldanspruch zu verlieren.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Ärzte in Teilzeit sollten spätestens sechs Monate vor dem geplanten Geburtstermin einen Gesamtüberblick über alle laufenden Versicherungsverträge erstellen. Besonders kritisch sind BU-Versicherungen mit Beitragsbefreiung bei Elternzeit sowie etwaige Gruppenverträge über den Arbeitgeber, die mit dem Beschäftigungsverhältnis enden könnten. Ärzteversichert hilft Medizinerinnen und Medizinern dabei, ihre Versicherungsverträge elternzeittauglich aufzustellen.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesministerium für Familie – Elterngeld
- GKV-Spitzenverband – Krankenversicherung Elternzeit
- Bundesgesundheitsministerium – PKV in der Elternzeit
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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