Der Übergang in den Ruhestand ist für Ärzte eine komplexe Entscheidung, die finanzielle, berufliche und persönliche Aspekte umfasst. Gut geplante Übergänge beginnen fünf bis zehn Jahre vor dem geplanten Ende der aktiven Berufstätigkeit.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die Altersversorgung durch das Versorgungswerk sollte spätestens zehn Jahre vor dem Rentenantritt durch eine Hochrechnung des erwarteten Rentenanspruchs geprüft werden
  • Der stufenweise Rückzug durch Teilzeit, weniger Sprechstunden oder Praxisnachfolgeplanung erleichtert den Übergang erheblich
  • Praxisabgabe, Testamentserstellung und Nachlassplanung gehören zum Ruhestandsplan

Ausführliche Antwort

Ärzte, die als niedergelassene Praxisinhaber in den Ruhestand gehen möchten, haben in der Regel einen Planungshorizont von zwei bis fünf Jahren für die Praxisübergabe. Eine frühzeitige Suche nach einem Nachfolger ist ratsam, da bei bestimmten Fachgebieten oder in ländlichen Regionen die Nachfolgersuche über die KV mehr als zwei Jahre dauern kann.

Finanziell sollte ein Rentenplan auf drei Säulen stehen: Versorgungswerksrente, private Kapitalanlage und Praxisverkaufserlös. Der Verkaufserlös einer Praxis ist steuerlich begünstigt nach § 18 EStG, wenn das 55. Lebensjahr erreicht ist, und wird mit dem halben Durchschnittssteuersatz besteuert. Hinzu kommt ein Freibetrag von 45.000 Euro, der einmalig in Anspruch genommen werden kann.

Worauf Ärzte vor dem Ruhestand besonders achten sollten

Die Nachlassplanung wird von vielen Ärzten bis zuletzt aufgeschoben. Ärzteversichert empfiehlt, Testament, Vollmachten und ggf. eine Stiftungsgründung spätestens fünf Jahre vor dem Renteneintritt zu regeln. Auch die Optimierung der PKV-Beiträge im Alter durch Beitragsentlastungsoptionen sollte frühzeitig angestoßen werden.

Quellen und weiterführende Informationen

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