Die Planung den Ruhestand als Allgemeinmedizin-Arzt sollte frühzeitig beginnen, idealerweise zehn bis fünfzehn Jahre vor dem geplanten Datum. Für Allgemeinmedizin-Ärzte gibt es dabei spezifische Herausforderungen: Praxisabgabe oder Auflösung, Übergang in der PKV und Koordination verschiedener Rentenquellen.

Hintergrund

Allgemeinmedizin-Ärzte beziehen im Ruhestand in der Regel Leistungen aus dem ärztlichen Versorgungswerk ihrer Landesärztekammer. Wer darüber hinaus privat vorgesorgt hat, kombiniert Versorgungswerkrente, gesetzliche Rente (falls vorhanden), private Rentenversicherungen und Kapitalerträge. Die Praxisabgabe oder Übergabe an einen Nachfolger muss steuerlich und rechtlich sorgfältig strukturiert werden. Der Übergang in der PKV kann beim Renteneinstieg zu deutlich höheren Beiträgen führen.

Praktische Hinweise für Ärzte

Lassen Sie frühzeitig eine Hochrechnung Ihrer Versorgungswerkrente erstellen und prüfen Sie die Lücke zur gewünschten Altersrente. Beauftragen Sie einen auf Praxisübergaben spezialisierten Anwalt und Steuerberater. Klären Sie den PKV-Status und mögliche Tarifwechsel rechtzeitig. Planen Sie die schrittweise Reduktion der Arbeitstätigkeit, um abrupt wegfallende Einnahmen zu vermeiden. Ärzteversichert begleitet Sie bei der ganzheitlichen Ruhestandsplanung.

Quellen

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