Die Elternzeit stellt Assistenzärzte vor besondere finanzielle Herausforderungen. Das Elterngeld ersetzt nur einen Teil des bisherigen Einkommens, während laufende Kosten wie Praxismiete oder Versicherungsprämien weiter anfallen können. Eine frühzeitige Planung ist daher essenziell.
Hintergrund
Das Elterngeld nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) beträgt 65 bis 100 Prozent des Nettoeinkommens, maximal 1.800 Euro monatlich. Für Selbstständige und freiberufliche Ärzte gilt das Einkommen der letzten zwölf Monate vor der Geburt als Bemessungsgrundlage. Niedergelassene Ärzte sollten eine Praxisvertretung organisieren und prüfen, ob die Berufshaftpflicht während der Elternzeit weiterhin besteht. Angestellte Ärzte haben einen gesetzlichen Anspruch auf Elternzeit nach §§ 15 ff. BEEG.
Praktische Hinweise für Ärzte
Melden Sie Elternzeit beim Arbeitgeber mindestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich an. Planen Sie die Elternzeit so, dass KV-Mitgliedschaft und Versicherungsschutz nahtlos bestehen bleiben. Klären Sie mit Ihrer Berufshaftpflichtversicherung, ob eine Ruhendstellung möglich ist. Bilden Sie Rücklagen in Höhe von mindestens drei Nettomonatsgehältern vor der Elternzeit. Ärzteversichert begleitet Sie bei der Überprüfung Ihres Versicherungsschutzes während der Elternzeit.
Quellen
- Bundesministerium für Familie: Elterngeld
- Bundesärztekammer: Ärztinnen und Ärzte in Elternzeit
- KBV: Praxisvertretung und Elternzeit
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