Ein Sabbatical bietet Assistenzärzte die Chance zur Erholung, Neuorientierung oder Weiterbildung. Doch die Auszeit muss sorgfältig geplant werden, damit finanzielle und berufliche Risiken minimiert werden. Besonders bei selbstständigen Ärzten sind die Hürden höher als bei Angestellten.
Hintergrund
Angestellte Ärzte können ein Sabbatical über ein Arbeitszeitkonto (Wertguthaben nach § 7b SGB IV) oder durch unbezahlten Urlaub realisieren. Selbstständige Ärzte müssen eine Praxisvertretung organisieren oder die Praxis vorübergehend ruhen lassen, was Auswirkungen auf die Kassenzulassung haben kann. Während des Sabbaticals können Berufshaftpflicht und andere Versicherungen unter Umständen ruhend gestellt werden. Die Berufsordnung der Landesärztekammer ist in jedem Fall zu beachten.
Praktische Hinweise für Ärzte
Planen Sie das Sabbatical mindestens ein bis zwei Jahre im Voraus und bauen Sie ausreichend finanzielle Rücklagen auf. Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung über die Auswirkungen auf Ihre Zulassung. Klären Sie den Versicherungsschutz während der Auszeit und stellen Sie sicher, dass die Berufshaftpflicht keine Lücken aufweist. Ärzteversichert berät Sie zu Versicherungslösungen für die Auszeit und nach der Rückkehr.
Quellen
- Bundesärztekammer: Berufsrecht und Auszeiten
- KBV: Zulassung und Praxisruhen
- Deutsche Rentenversicherung: Auswirkungen auf die Rentenansprüche
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