Dermatologen, ob niedergelassen oder angestellt, stehen beim Ruhestand vor besonderen Herausforderungen: Die Praxisübergabe will weit im Voraus geplant werden, der Praxiswert muss realistisch ermittelt werden, und die Versorgungswerkanwartschaft allein reicht für den Lebensstandard im Alter oft nicht aus. Eine strukturierte Ruhestandsplanung sollte spätestens mit 50 beginnen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Versorgungswerksrente plus Praxisverkaufserlös bilden die finanzielle Basis im Ruhestand
  • Praxisübergabe sollte 5 bis 10 Jahre vor dem Rentenantritt geplant werden
  • Privatärztliche Dermatologen mit ästhetischen Leistungen erzielen höhere Praxiswerte

Ausführliche Antwort

Niedergelassene Dermatologen erzielen beim Praxisverkauf häufig überdurchschnittliche Verkaufserlöse, weil die Dermatologie durch IGeL-Leistungen (individuelle Gesundheitsleistungen) wie Laserbehandlungen, ästhetische Dermatologie und kosmetische Eingriffe hohe Privatabrechnungsanteile aufweist. Eine Praxis mit 500.000 Euro Jahresumsatz, davon 30 Prozent Privatliquidation, kann nach der modifizierten Ertragswertmethode einen Verkaufswert von 150.000 bis 250.000 Euro erzielen. Der Goodwill-Anteil ist dabei abhängig von der Praxisnachfolge.

Das ärztliche Versorgungswerk zahlt bei vollständiger Einzahlung eine Altersrente, die je nach Versorgungswerk und Beitragsdauer zwischen 2.000 und 6.000 Euro monatlich beträgt. Dermatologen, die während ihrer Karriere IGeL-Einnahmen erzielen, sollten prüfen, ob diese über die Pflichtbeiträge hinaus in das Versorgungswerk oder in ergänzende private Rentenversicherungen geflossen sind. Freiwillige Mehreinzahlungen ins Versorgungswerk erhöhen die spätere Rente überproportional.

Für angestellte Dermatologen an Kliniken oder in MVZ ist die Ruhestandsplanung stärker auf Arbeitgeberbeiträge zur betrieblichen Altersvorsorge und auf private Kapitalanlage ausgerichtet. Eine Immobilieninvestition während der Berufsjahre kann im Rentenalter Mieteinnahmen als zweite Einkommensquelle sichern.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Dermatologen sollten spätestens zehn Jahre vor dem geplanten Ruhestand eine Gesamtbilanz aller Altersvorsorgebausteine erstellen und prüfen, ob Lücken durch zusätzliche Einzahlungen geschlossen werden können. Ärzteversichert bietet eine unabhängige Ruhestandsanalyse, die Versorgungswerk, Kapitalanlage und Praxiswert integriert betrachtet.

Quellen und weiterführende Informationen

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