Kardiologen sind häufig bis ins hohe Alter tätig, weil Fachkräftemangel und hohe Nachfrage es ermöglichen. Eine strategische Ruhestandsplanung sollte dennoch ab dem 50. Lebensjahr beginnen, damit Versorgungswerk-Ansprüche, private Altersvorsorge und der geordnete Praxisübergang optimal koordiniert werden.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Versorgungswerk-Ansprüche früh berechnen lassen: Kardiologische Fachärzte können je nach Beitragsjahren auf Renten von 4.000 bis 8.000 Euro monatlich kommen
  • Praxisübergabe 5 bis 7 Jahre im Voraus planen, da die Nachbesetzung kardiologischer Kassensitze zeitaufwendig ist
  • Private Altersvorsorge (ETF-Depot, Immobilien, Versicherungslösungen) auf Rentenbeginn hin umschichten

Ausführliche Antwort

Niedergelassene Kardiologen sind pflichtmäßig Mitglied im ärztlichen Versorgungswerk des jeweiligen Bundeslandes. Die monatliche Altersrente hängt von den geleisteten Beiträgen und der Mitgliedschaftsdauer ab. Bei einem Eintrittsalter von 30 und einem Beitragsniveau nahe dem Regelpflichtbeitrag (2026: ca. 1.600 Euro monatlich) sind Versorgungswerksrenten von 4.500 bis 7.000 Euro monatlich nach 35 Beitragsjahren erreichbar. Regelmäßige Standmitteilungen des Versorgungswerks ermöglichen eine genaue Hochrechnung.

Parallel sollte die private Vermögensplanung überprüft werden. Viele Kardiologen bauen Immobilienvermögen auf, das im Ruhestand als Mietrendite genutzt wird. Wer stattdessen auf Wertpapierdepots setzt, sollte ab dem 55. Lebensjahr schrittweise umschichten: weg von renditestarken, aber volatilen Aktien hin zu stabilisierenden Anleihen- und Dividendenstrategien. Ein gut aufgestelltes Portfolio kann im Ruhestand eine monatliche Entnahme von 2.000 bis 3.500 Euro über 20 bis 25 Jahre ermöglichen.

Die Praxisübergabe ist für niedergelassene Kardiologen ein kritischer Prozess: Kardiologische Kassensitze sind begehrt, aber geeignete Nachfolger mit der entsprechenden Weiterbildung selten. Ein frühzeitig eingeleiteter Anstellungsvertrag für einen angehenden Nachfolger ist die bevorzugte Strategie, da dieser den Betrieb kennenlernt und die Übernahme reibungslos gestaltet werden kann.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Ärzteversichert empfiehlt Kardiologen, im Vorfeld des Ruhestands die bestehenden Versicherungen (Berufsunfähigkeit, Krankenversicherung, Praxisversicherungen) gezielt anzupassen. BU-Verträge enden oft mit dem 65. oder 67. Lebensjahr und müssen durch eine angepasste Krankentagegeldlösung oder Pflegevorsorge ergänzt werden.

Quellen und weiterführende Informationen

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