Niedergelassene Ärzte haben bei der Elternzeit eine besondere Situation, da sie als Selbstständige in der Regel keinen Anspruch auf Elterngeld in der vollen Höhe eines Angestellten haben, jedoch auf das einkommensabhängige Elterngeld nach BEEG. Die Elternzeit bedeutet für eine Praxis außerdem den Ausfall des Praxisinhabers, was eine Vertretungsregelung, Praxisübergabe an einen Vertreter oder die vorübergehende Schließung erfordert. Eine frühzeitige Planung ist deshalb unverzichtbar.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Selbstständige Ärzte erhalten Elterngeld auf Basis des durchschnittlichen Einkommens der letzten zwölf Monate vor der Geburt, maximal 1.800 Euro pro Monat (Basiselterngeld)
  • ElterngeldPlus verlängert den Bezug auf bis zu 28 Monate bei halber Auszahlung und ermöglicht gleichzeitig eine Teilzeittätigkeit bis 32 Stunden
  • Für die Praxis muss entweder eine ärztliche Vertretung organisiert oder die Zulassung vorübergehend ruhend gestellt werden

Ausführliche Antwort

Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sollten spätestens drei bis sechs Monate vor dem geplanten Elternzeitbeginn die KV über die beabsichtigte Praxisschließung oder Vertretung informieren. Die KV kann auf Antrag eine Praxisvertretung vermitteln oder den Vertreter genehmigen. Die Vertretung muss approbiert und, sofern GKV-Patienten behandelt werden, zugelassen oder ermächtigt sein.

Das Elterngeld für Selbstständige wird auf Basis des Nettogewinns der letzten Monate berechnet. Ärzte mit hohem Einkommen überschreiten regelmäßig die Einkommensgrenze von 1.800 Euro Auszahlungsbetrag. Eine steueroptimierte Einkommensgestaltung im Jahr vor der Geburt kann die Elterngeldhöhe beeinflussen, sollte aber immer mit einem Steuerberater abgestimmt werden.

Laufende Praxiskosten (Miete, Personal, Leasingraten) laufen während der Elternzeit weiter. Niedergelassene Ärzte sollten einen Puffer von mindestens drei bis sechs Monatsausgaben als Liquiditätsreserve vorhalten.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Während der Elternzeit besteht unter Umständen Beitragspflicht in der PKV und im Versorgungswerk fort. Ärzteversichert hilft niedergelassenen Ärzten dabei, laufende Versicherungsbeiträge und Vorsorgebeiträge für die Elternzeitphase zu optimieren und unnötige Doppelversicherungen zu vermeiden.

Quellen und weiterführende Informationen

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