Disease-Management-Programme (DMP) sind strukturierte Behandlungsprogramme für chronisch kranke Patienten, die von den Krankenkassen im Rahmen des Risikostrukturausgleichs gefördert werden. Ärzte, die DMP-Patienten betreuen, erhalten eine zusätzliche Vergütung. Vor der Teilnahme und regelmäßig während der Programmlaufzeit sollten Ärzte die Inhalte, die Dokumentationspflichten und die Abrechnungsmodalitäten prüfen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- DMP gibt es aktuell für Diabetes mellitus Typ 1 und 2, KHK, Asthma, COPD und Brustkrebs
- Teilnahme erfordert Schulung, Zulassung durch KV und regelmäßige Dokumentation
- Extrabudgetäre Vergütung für DMP-Patienten ist ein finanzieller Anreiz
Ausführliche Antwort
Um ein DMP-Programm zu prüfen, sollte ein Arzt zunächst die aktuelle Programmbeschreibung und den Vertragstext des jeweiligen DMP-Vertrags seiner KV lesen. Jede Kassenärztliche Vereinigung hat eigene Verträge mit den Krankenkassen ausgehandelt, die im Detail abweichen können. Die Programminhalte, also Behandlungspfade, Einschlusskriterien und Qualitätsziele, sind im G-BA-Beschluss geregelt und für alle DMP einheitlich definiert.
Für die Teilnahme müssen Ärzte in der Regel eine strukturierte DMP-Schulung absolvieren und bei der KV eine Genehmigung beantragen. Die Dokumentationspflichten sind umfangreich: Pro DMP-Patient sind jährlich ein oder zwei Schulungen nachzuweisen und ein Dokumentationsbogen mit klinischen Parametern (z. B. HbA1c, Blutdruck, Medikation) einzureichen.
Finanziell lohnt sich die DMP-Teilnahme, wenn die Praxis regelmäßig chronisch kranke Patienten der entsprechenden Diagnosegruppen betreut. Die Vergütung liegt je nach KV und Programm bei 10 bis 30 Euro zusätzlich pro eingeschriebenem Patient und Quartal, extrabudgetär und damit regresssicher.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Ärzte sollten regelmäßig prüfen, ob ihre DMP-Verträge noch aktuell sind und ob neue Programme hinzugekommen sind. Ärzteversichert weist darauf hin, dass eine lückenlose Dokumentation der DMP-Teilnahme auch bei Regressverfahren einen wichtigen Schutz bietet.
Quellen und weiterführende Informationen
- Kassenärztliche Bundesvereinigung – DMP
- GKV-Spitzenverband – Disease Management Programme
- Gesetze im Internet – § 137f SGB V
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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