Die Prüfung der EBM-Abrechnung umfasst die Kontrolle auf korrekte Ziffernauswahl, Vollständigkeit der Leistungsdokumentation und Einhaltung der Abrechnungsausschlüsse. Fehler kosten Honorar oder führen zu Rückforderungen durch die KV.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Häufigste Fehlerquelle sind falsch kodierte oder vergessene Pauschalen (z.B. GOP 03000, 04000)
  • Abrechnungsausschlüsse im EBM verbieten die gleichzeitige Abrechnung bestimmter Ziffernkombinationen
  • Die KV bietet Praxisberatung zur Abrechnungsprüfung kostenlos an

Ausführliche Antwort

Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) regelt, welche ärztlichen Leistungen gesetzlich Versicherte zu Lasten der GKV abgerechnet werden dürfen. Eine korrekte EBM-Prüfung beginnt mit dem Quartalsbericht der KV: Jede Praxis erhält nach der Abrechnung eine Honorarabrechnung mit Auflistung der abgerechneten GOP-Ziffern, der Fallzahl und des erzielten Honorars.

Zur Eigenprüfung empfiehlt sich ein Abgleich mit der Fachgruppentabelle der KV: Liegt das Honorar je Fall deutlich unter dem Fachgruppendurchschnitt, könnten Leistungen vergessen worden sein. Typische Fehler sind: Hausärztliche Versorgungspauschale nicht abgerechnet, Chronikerpauschalen für Dauerdiagnosen vergessen, oder unzulässige Kombination zweier Ziffern mit Ausschlussregel.

Praxissoftware wie Medistar, Turbomed oder CGM M1 enthält in der Regel eine Plausibilitätsprüfung, die Abrechnungsfehler vor der Übermittlung an die KV anzeigt. Dennoch lohnt sich eine manuelle Kontrolle der wichtigsten Pauschalen quartalsweise. Die regionalen KVen bieten Abrechnungsberatungen an, die für Kassenärzte kostenlos sind.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Fehler in der EBM-Abrechnung können zu Rückforderungen oder zu unentdeckten Honorarverlusten führen. Ärzteversichert empfiehlt parallel zur Abrechnungsoptimierung eine Überprüfung der Praxisausfallversicherung, die Honorarausfälle bei Krankheit oder Unfall absichert.

Quellen und weiterführende Informationen

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