Die Prüfung einer GOÄ-Abrechnung umfasst die Kontrolle der Leistungsziffern auf korrekte Anwendung, der Steigerungsfaktoren auf Begründungspflicht und der Analog-Ziffern auf Zulässigkeit. Patienten und Krankenversicherungen können fehlerhafte Abrechnungen beanstanden, und Ärzte sollten ihre eigenen Rechnungen vor dem Versand prüfen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Jede GOÄ-Ziffer hat einen definierten Leistungsinhalt, der erfüllt sein muss, damit die Leistung abgerechnet werden darf
  • Steigerungsfaktoren über 2,3 (ärztliche Leistungen) bzw. 1,8 (technische Leistungen) müssen schriftlich begründet werden
  • Typische Fehler sind Doppelberechnungen, fehlende Begründungen und falsch angewendete Ausschlussklauseln

Ausführliche Antwort

Die GOÄ enthält für jede Leistungsziffer einen genauen Leistungsinhalt (Leistungslegende) und ggf. Ausschlussklauseln (Nebeneinanderberechnungsverbote). Die Prüfung einer Rechnung beginnt mit dem Abgleich jeder abgerechneten Ziffer mit der tatsächlich erbrachten Leistung. Wurde eine Ziffer berechnet, die nicht erbracht wurde, liegt ein Abrechnungsfehler vor.

Steigerungsfaktoren: Nach GOÄ § 5 darf der 2,3-fache Satz für ärztliche Leistungen ohne Begründung berechnet werden. Höhere Steigerungsfaktoren bis zum 3,5-fachen Satz erfordern eine schriftliche Begründung auf der Rechnung, die individuell und nachvollziehbar sein muss. Standardbegründungen wie "besondere Erschwernis" ohne konkrete Erläuterung sind nicht ausreichend und können von PKV und Patienten abgewiesen werden.

Doppelberechnungen entstehen, wenn Grundleistungen (zum Beispiel Untersuchung) und enthaltene Teilleistungen separat berechnet werden. GOÄ-Kommentare (BÄK-Kommentar, Kommentar von Brück) helfen bei der korrekten Auslegung. Digitale GOÄ-Abrechnungssoftware enthält häufig Plausibilitätsprüfungen, die vor Abrechnung unzulässiger Kombinationen warnen.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Ärzte, die regelmäßig Beanstandungen ihrer GOÄ-Rechnungen durch PKV-Gesellschaften erhalten, sollten eine systematische Abrechnungsschulung absolvieren. Ärzteversichert empfiehlt, bei Unsicherheiten einen spezialisierten Abrechnungsberater hinzuzuziehen und sicherzustellen, dass fehlerhafte Abrechnungen nicht als Abrechnungsbetrug gewertet werden können.

Quellen und weiterführende Informationen

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