Trotz der Mitgliedschaft im Ärztlichen Versorgungswerk können im Ruhestand Versorgungslücken entstehen: wenn die aufgebauten Versorgungswerksansprüche das letzte Nettoeinkommen nicht vollständig ersetzen, wenn Schulden oder Praxisverkaufserlöse nicht ausreichen oder wenn unerwartete Ausgaben auftreten. Rechtzeitige Planung und ergänzende Instrumente schließen diese Lücke.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Das Ärztliche Versorgungswerk ersetzt in der Regel 60 bis 70 Prozent des letzten Nettoverdienstes
- Ergänzende private Altersvorsorge (Rürup-Rente, Immobilien, Kapitalanlagen) schließt die Restlücke
- Auszahlpläne aus Depots und Immobilienerträge sind flexible Bausteine der Ruhestandsplanung
Ausführliche Antwort
Das Ärztliche Versorgungswerk zahlt eine Altersrente, die sich nach den eingezahlten Beiträgen und dem Eintrittszeitpunkt berechnet. Die durchschnittliche Versorgungswerksrente liegt laut Bundesärztekammer bei etwa 2.500 bis 4.500 Euro monatlich, je nach Versorgungswerk und Beitragsjahren. Wer zuletzt 8.000 Euro netto verdient hat, muss die Differenz aus eigenen Mitteln decken.
Ergänzende Instrumente sind: Rürup-Rente (steuerlich geförderte Basisrente), private Rentenversicherungen, Kapitalauszahlungen aus Fonds- und ETF-Depots, Mieteinnahmen aus Immobilien und Entnahmen aus einem angesparten Liquiditätspuffer. Besonders für Ärzte, die jahrelang selbständig waren und hohe Beiträge geleistet haben, lohnt sich die Kombination mehrerer Bausteine.
Wer seine Praxis verkauft hat, kann den Erlös in einen diversifizierten Auszahlplan investieren. Eine Entnahmequote von 3 bis 4 Prozent jährlich gilt als nachhaltig und schont das Kapital für spätere Jahrzehnte. Professionelle Vermögensplaner oder unabhängige Finanzberater berechnen individuell optimale Auszahlstrategien.
Worauf Ärzte im Ruhestand besonders achten sollten
Ärzteversichert empfiehlt, die Ruhestandsplanung nicht erst beim Eintritt in den Ruhestand zu beginnen, sondern 5 bis 10 Jahre vorher. Besonders der steuerliche Aspekt (Versteuerung von Versorgungswerksrente, Kapitaleinkünften und Mieteinnahmen) sollte frühzeitig mit dem Steuerberater abgestimmt werden. Langlebigkeitsrisiken (Ruhestand über 25 bis 30 Jahre) machen einen nachhaltigen Entnahmeplan unverzichtbar.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Versorgungswerke
- Bundesfinanzministerium – Alterseinkünfte
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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