Ärzte in Teilzeit bauen geringere Versorgungsansprüche im berufsständischen Versorgungswerk auf als Vollzeitkollegen. Das entstehende Defizit lässt sich durch private Altersvorsorge gezielt ausgleichen, wenn frühzeitig gehandelt wird.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Wer 10 Jahre in 50-Prozent-Teilzeit arbeitet, reduziert seine Versorgungswerksansprüche um rund 200 bis 400 Euro monatlich im Vergleich zur Vollzeit
- Fondssparpläne, ETF-Depots und private Rentenversicherungen eignen sich als ergänzende Altersvorsorge für Teilzeitärzte
- Eine Hochzeit oder Elternzeit unterbrechen häufig die Einzahlungen, was die Rentenlücke weiter vergrößert
Ausführliche Antwort
Das berufsständische Versorgungswerk eines Arztes berechnet die spätere Rente anhand der eingezahlten Beiträge, die sich proportional zum Einkommen verhalten. Wer statt 8.000 Euro brutto nur 4.000 Euro monatlich verdient, zahlt etwa 500 Euro weniger pro Monat in das Versorgungswerk ein. Nach 10 Jahren Teilzeit fehlen rund 60.000 Euro an Beitragszahlungen, was je nach Versorgungswerk zu einer um 200 bis 400 Euro niedrigeren Monatsrente führt.
Zur Schließung dieser Lücke eignen sich Fondssparpläne mit breiten ETFs, die schon ab 100 Euro monatlich bespart werden können. Wer 25 Jahre lang 200 Euro monatlich in einen weltweiten Aktienindex investiert und eine durchschnittliche Rendite von 6 Prozent erzielt, kommt auf ein Endkapital von rund 138.000 Euro. Alternativ bieten private Rentenversicherungen mit Fondsanlage eine steueroptimierte Option, da die Erträge in der Auszahlungsphase nur hälftig versteuert werden, wenn die Police länger als 12 Jahre läuft.
Worauf Ärzte in Teilzeit bei der Altersvorsorge besonders achten sollten
Pausierte Beiträge können in vielen Versorgungswerken nachträglich nicht ohne Weiteres nachgezahlt werden. Ärzteversichert empfiehlt, auch in Teilzeitphasen die Mindesteinzahlung ins Versorgungswerk aufrechtzuerhalten und die private Altersvorsorge konsequent zu besparen, um Lücken zu vermeiden.
Quellen und weiterführende Informationen
- Bundesärztekammer – Altersversorgung und Versorgungswerke
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Private Altersvorsorge
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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