Niedergelassene Anästhesisten und Schmerztherapeuten verfügen über hochwertiges medizintechnisches Inventar, das einen zuverlässigen Versicherungsschutz erfordert. Narkosegeräte, Überwachungsmonitore, Infusionspumpen sowie IT-Ausstattung können einen Gesamtwert von mehreren hunderttausend Euro erreichen. Eine gut konzipierte Praxisinhaltsversicherung schützt vor den finanziellen Folgen von Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Einbruch, Diebstahl und Bedienungsfehler.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Die Praxisinhaltsversicherung sollte den Neuwert aller Geräte und Einrichtungsgegenstände abdecken, nicht nur den Zeitwert
- Elektronikversicherung als Ergänzung schützt speziell Narkose- und Überwachungsgeräte vor technischen Defekten und Bedienungsfehlern
- Regelmäßige Inventarüberprüfung sichert, dass neue Geräte in den Versicherungsschutz aufgenommen werden
Ausführliche Antwort
Eine moderne Anästhesiepraxis oder ein schmerztherapeutisches Zentrum ist mit technisch anspruchsvollen Geräten ausgestattet. Ein Narkosegerät kostet neu zwischen 20.000 und 60.000 Euro, ein Patientenmonitoring-System 5.000 bis 15.000 Euro. Die Praxisinhaltsversicherung deckt den Ersatz bei Totalverlust durch Feuer, Wasser oder Einbruch. Entscheidend ist, dass der Vertrag auf Neuwertbasis abgeschlossen wird, da bei Zeitwertabrechnung erhebliche Unterdeckungen entstehen.
Die Elektronikversicherung ergänzt die Praxisinhaltsversicherung für den alltäglichen Betrieb: Sie greift bei plötzlichen und unvorhergesehenen Schäden wie Kurzschluss, Überspannung, Bedienungsfehlern und Sabotage. Gerade bei empfindlichen Narkosegeräten ist diese Erweiterung sinnvoll. Eine Betriebsunterbrechungsversicherung rundet den Schutz ab, indem sie den Ertragsausfall bei längeren Reparaturzeiten absichert.
Die Versicherungssumme sollte mindestens einmal jährlich geprüft und an Neuanschaffungen angepasst werden. Viele Praxen sind durch fehlende Aktualisierung der Versicherungssummen unterversichert.
Worauf Anästhesisten besonders achten sollten
Ärzteversichert empfiehlt Anästhesisten, beim Versicherungsvergleich besonders auf den Einschluss von Betriebsunterbrechungsschäden und auf die Klausel zur groben Fahrlässigkeit zu achten. Viele günstige Tarife schließen grobe Fahrlässigkeit aus, was im Praxisalltag ein erhebliches Risiko darstellt.
Quellen und weiterführende Informationen
- GDV – Betriebliche Sachversicherung
- Bundesärztekammer – Gerätesicherheit in der Praxis
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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