Chirurgische Praxen verfügen über hochwertige Medizintechnik und Spezialinstrumentarium, dessen Wiederbeschaffungswert schnell 200.000 Euro und mehr erreicht. Eine umfassende Praxisinventarversicherung schützt vor den finanziellen Folgen von Feuer, Einbruch, Leitungswasserschäden und technischen Defekten. Chirurgen müssen dabei besonders auf den Einschluss von Operationsinstrumenten und elektronischen Geräten achten.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Praxisinventarversicherung deckt Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Sturm/Hagel ab
  • Elektronikversicherung ist als Erweiterung für teure Diagnose- und OP-Geräte unverzichtbar
  • Betriebsunterbrechungsversicherung sichert Einnahmeausfall bei Geräteschäden ab

Ausführliche Antwort

Chirurgische Praxen und ambulante OP-Zentren besitzen umfangreiches Inventar: OP-Tische, Anästhesiegeräte, Endoskopieequipment, Bildgebungssysteme und sterilisierbare Instrumente. Die Praxisinventarversicherung deckt in der Grundvariante Feuer, Blitz, Explosion, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Leitungswasserschäden sowie Sturm und Hagel ab. Für elektronische Geräte und digitale Systeme ist eine Elektronikversicherung als Erweiterung notwendig, die auch Bedienungsfehler und Kurzschlussschäden einschließt.

Der Versicherungswert sollte dem aktuellen Zeitwert oder besser dem Neuwert des Inventars entsprechen. Neuwertklauseln verhindern eine Unterversicherung nach Jahren der Abschreibung. Besondere Aufmerksamkeit verdient das Operationsinstrumentarium, das bei Spezialitäten wie Endoskopie oder minimal-invasiver Chirurgie Anschaffungswerte von 50.000 bis 100.000 Euro pro Geräteeinheit erreichen kann. Regelmäßige Inventarlisten sind die Basis für korrekte Versicherungssummen und beschleunigen die Schadensregulierung.

Ergänzend sollten Chirurgen eine Betriebsunterbrechungsversicherung prüfen, die bei längerem Ausfall der Praxis den entgangenen Gewinn und Fixkosten ersetzt.

Worauf Chirurgen besonders achten sollten

Ärzteversichert empfiehlt Chirurgen, den Versicherungsschutz beim Kauf neuer Geräte sofort anzupassen und keine Unterversicherung zu riskieren. Die 75-Prozent-Klausel vieler Policen bietet zwar einen Schutz vor anteiliger Kürzung, jedoch sollte der tatsächliche Inventarwert regelmäßig, mindestens alle drei Jahre, neu bewertet werden. Auch die Absicherung von Inventar außerhalb der Praxis, etwa bei Hausbesuchen mit medizinischen Geräten, sollte geprüft werden.

Quellen und weiterführende Informationen

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