Nuklearmedizinische Praxen beherbergen hochwertige Geräte wie SPECT- und PET-Scanner sowie spezielle Strahlenschutzkabinen, deren Wiederbeschaffungskosten in die Millionen gehen können. Ein umfassender Versicherungsschutz für dieses Inventar ist unerlässlich. Neben der klassischen Praxisinhaltsversicherung sind Maschinenbruchversicherung und Betriebsunterbrechungsversicherung wichtige Bausteine.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • SPECT- und PET-Geräte kosten zwischen 300.000 und über 2 Millionen Euro: Neuwertversicherung ist Pflicht
  • Maschinenbruchversicherung deckt technische Defekte und Bedienfehler ab, die die Inhaltsversicherung oft ausschließt
  • Bei Geräteausfall entgehen der Praxis erhebliche Einnahmen: Betriebsunterbrechungsversicherung sichert ab

Ausführliche Antwort

Nuklearmedizinische Praxen sind geprägt durch kostspielige bildgebende Systeme, strahlenschutztechnische Infrastruktur (Bleiabschirmungen, Heißlabor, Injektionsräume) und spezielle Lageranlagen für Radionuklide. Der Gesamtwert des Inventars einer gut ausgestatteten Nuklearmedizinpraxis kann 3 bis 10 Millionen Euro erreichen. Eine herkömmliche Praxisinhaltsversicherung nach Standardbedingungen ist für diesen Wert oft nicht ausreichend.

Die Praxisinhaltsversicherung sollte Feuer, Leitungswasser, Einbruchdiebstahl und Glasbruch abdecken und auf den Wiederbeschaffungswert (Neuwert) abgeschlossen sein. Zusätzlich ist eine Maschinenbruchversicherung empfehlenswert: Sie greift bei technischen Defekten durch Material-, Konstruktions- oder Bedienungsfehler, die in der Inhaltsversicherung ausgeschlossen sind. Bei einem Defekt eines PET-Scanners sind Reparaturkosten von 50.000 bis 200.000 Euro möglich.

Ein Praxisausfall infolge Geräteschadens kann die Praxis für Wochen oder Monate stilllegen, da Ersatzgeräte selten sofort verfügbar sind. Die Betriebsunterbrechungsversicherung ersetzt in dieser Zeit den entgangenen Gewinn und die laufenden Praxiskosten. Die Versicherungssumme sollte auf den tatsächlichen Tagesumsatz und die erwartete Ausfallzeit abgestimmt sein.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Nuklearmediziner sollten ihre Inhaltsversicherung und Maschinenbruchversicherung bei Neuanschaffungen oder Umrüstungen immer aktualisieren. Ärzteversichert berät Nuklearmediziner zu einem vollständigen Schutzpaket für hochwertige Praxisausstattungen und prüft bestehende Policen auf Unterversicherung.

Quellen und weiterführende Informationen

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