PJ-Studenten handeln im Rahmen des PJ unter Aufsicht eines approbierten Arztes und haften in der Regel nicht selbstständig für Behandlungsfehler. Das Ausbildungskrankenhaus trägt die Verantwortung und haftet für Schäden, die im Rahmen der Ausbildung entstehen. Trotzdem ist es ratsam, den konkreten Versicherungsschutz der jeweiligen Klinik zu prüfen und ggf. eine eigene Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • PJ-Studenten handeln unter Aufsicht und sind meist durch die Klinikklinik haftpflichtversichert
  • Eigenmächtige Handlungen ohne Aufsicht können zu persönlicher Haftung führen
  • Eigene Berufshaftpflicht für den Übergang nach dem Staatsexamen bereits im PJ einrichten

Ausführliche Antwort

Das Praktische Jahr ist nach der Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO) ein Teil des Medizinstudiums, in dem Studenten unter Aufsicht tätig sind. Da sie keine Approbation besitzen, dürfen sie keine selbstständigen ärztlichen Entscheidungen treffen. Alle durchgeführten Maßnahmen gelten als durch den betreuenden Arzt delegiert und autorisiert. Bei Schäden haftet in diesem Rahmen das Krankenhaus nach § 831 BGB (Haftung für Verrichtungsgehilfen).

Kritisch wird es, wenn PJ-Studenten eigenständig handeln, ohne Aufsicht und ohne ausdrückliche Delegation. In solchen Fällen kann eine persönliche Haftung entstehen, die durch die Klinikklinik nicht gedeckt ist. Besonders in stressigen Situationen, bei unterbesetzten Nachtdiensten oder wenn Oberärzte nicht erreichbar sind, kann es zu solchen Konstellationen kommen.

Für den Übergang nach dem Staatsexamen ist eine eigene Berufshaftpflicht notwendig. Da die Klinikversicherung ab dem ersten Arbeitstag als Assistenzarzt gilt, empfiehlt es sich, noch im PJ einen Versicherungsvertrag abzuschließen, der nahtlos in den Berufseinstieg übergeht. Der Abschluss im PJ hat zudem den Vorteil, dass keine Vorerkrankungen oder besondere Risikozuschläge anfallen.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Der Übergang vom PJ zum Assistenzarzt ist eine kritische Versicherungslücke. Ärzteversichert empfiehlt PJ-Studenten, bereits sechs Monate vor dem Staatsexamen mit der Planung der Berufshaftpflicht und BU-Versicherung zu beginnen, damit der Schutz nahtlos startet.

Quellen und weiterführende Informationen

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