Sportmedizinische Praxen verfügen über spezialisiertes und kostspieles Inventar: Ergometer, Spiroergometrie-Systeme, Ultraschallgeräte, Bandanalyse-Systeme und physiotherapeutische Geräte. Ein Schadenfall durch Einbruch, Feuer oder Wasserschaden kann existenzbedrohend sein, wenn kein ausreichender Versicherungsschutz besteht.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Praxisinhaltsversicherung muss alle medizinischen Geräte zum Neuwert abdecken
- Elektronikversicherung als Ergänzung schützt vor Überspannung, Bedienungsfehlern und Kurzschluss
- Einbruchdiebstahlversicherung ist bei hochwertigen Ergometern und Messgeräten besonders wichtig
Ausführliche Antwort
Sportmedizinische Praxen investieren typischerweise 50.000 bis 200.000 Euro in diagnostische und therapeutische Geräte. Ein vollausgestattetes Spiroergometrie-System (Belastungs-EKG mit Atemgasanalyse) kostet 20.000 bis 40.000 Euro, ein hochwertiger Trainingsergometer 5.000 bis 15.000 Euro, und ein diagnostisches Ultraschallgerät 15.000 bis 50.000 Euro. Die Praxisinhaltsversicherung muss diese Werte vollständig abdecken, da Unterversicherung im Schadenfall zu erheblichen Eigenanteilen führt.
Für elektronische Geräte wie EKG-Anlagen, Spiroergometrie-Systeme und PC-gestützte Analysesoftware empfiehlt sich eine separate Elektronikversicherung (auch: Allgefahrenversicherung für technische Geräte), die über die Praxisinhaltsversicherung hinaus auch Bedienungsfehler, Überspannung und innere Betriebsschäden abdeckt. Diese Risiken sind in der Standard-Praxisinhaltsversicherung oft ausgeschlossen.
Im Hochsommerhalbjahr, wenn Sportmedizinpraxen besonders frequentiert sind, empfiehlt sich eine Überprüfung des Sicherheitssystems: Alarmanlagen, einbruchhemmende Türen und Fensterschlösser senken die Einbruchgefahr und können die Versicherungsprämie reduzieren. Bewegliche Geräte, die für Hausbesuche oder Sportveranstaltungen mitgenommen werden, müssen gesondert versichert sein, da der Versicherungsschutz der Praxisinhaltsversicherung in der Regel auf die Betriebsstätte beschränkt ist.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Sportmediziner sollten ihren Gesamtinventarwert mindestens alle drei Jahre aktualisieren, da Neukäufe schnell zur Unterversicherung führen. Ärzteversichert überprüft auf Anfrage den aktuellen Versicherungsschutz und zeigt auf, ob Praxisinhalts-, Elektronik- und Einbruchdiebstahlversicherung aufeinander abgestimmt sind.
Quellen und weiterführende Informationen
- GDV – Sachversicherung für Gewerbebetriebe
- BaFin – Versicherungsmarktaufsicht
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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