Ein Arzneimittelregress tritt auf, wenn ein Kassenarzt das ihm zugewiesene Arzneimittelbudget erheblich überschreitet und die Krankenkasse Rückforderungen stellt. Wirksamer Schutz beginnt mit konsequentem Wirtschaftlichkeitsgebot und endet beim richtigen Versicherungsschutz.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Regresse entstehen bei statistisch auffälligen Verordnungskosten im Vergleich zur Fachgruppe
- Prüfantrag der Kasse kann bis zu vier Jahre rückwirkend gestellt werden
- Dokumentation der Verordnungsgründe ist die wichtigste Schutzmaßnahme
Ausführliche Antwort
Die Wirtschaftlichkeitsprüfung für Arzneimittelverordnungen ist in § 106 SGB V geregelt. Überschreitet ein Arzt den Fachgruppendurchschnitt um mehr als 25 Prozent, gilt er als statistisch auffällig. Bei mehr als 50 Prozent Überschreitung kann ein Regress eingeleitet werden. Die Prüfgremien der KV prüfen dabei, ob eine Abweichung medizinisch gerechtfertigt ist.
Die wichtigsten Schutzmaßnahmen sind: lückenlose Dokumentation der Verordnungsbegründung in der Patientenakte, bevorzugter Einsatz von Generika und Rabattvertragsarzneimitteln sowie Nutzung des Aut-idem-Feldes bei medizinischer Notwendigkeit eines Originalpräparats. Praxisverwaltungssysteme bieten Warnfunktionen, wenn günstigere Alternativen verfügbar sind.
Zusätzlich schützt eine Rechtsschutzversicherung für Ärzte, die Anwalts- und Verfahrenskosten im Regressverfahren übernimmt. Einige Berufshaftpflichtversicherer bieten auch spezifische Regressschutzbausteine an, die im Einzelfall ausgezahlte Regresssummen bis zu einem bestimmten Betrag erstatten.
Worauf Ärzte besonders achten sollten
Bereits bei einer Vorladung durch das Prüfungsgremium sollte ein auf Arztrecht spezialisierter Anwalt hinzugezogen werden. Ärzteversichert empfiehlt, den Rechtsschutz und eventuelle Regressschutzbausteine der Berufshaftpflicht frühzeitig zu prüfen und nicht erst im Ernstfall.
Quellen und weiterführende Informationen
- KBV – Wirtschaftlichkeitsprüfung
- Gesetze im Internet – SGB V § 106
- Bundesärztekammer – Praxisführung
- Ärzteversichert – Versicherungsmakler für Mediziner
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