Internisten haben ein vielfältiges Tätigkeitsprofil, das sowohl konservative als auch invasive Leistungen umfasst. Die Absicherung der Arbeitskraft muss diese Bandbreite berücksichtigen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für Internisten die wichtigste Absicherung: Sie zahlt, wenn der Arzt seinen konkreten Beruf zu mindestens 50 Prozent nicht mehr ausüben kann.
  • Internisten in Kliniken verdienen 8.000 bis 11.000 Euro brutto monatlich; die BU-Rente sollte 3.500 bis 5.500 Euro monatlich betragen.
  • Kardiologisch oder gastroenterologisch tätige Internisten mit Interventionskompetenz (Herzkatheter, Endoskopie) sollten einen Anbieter mit konkreter Berufsklausel wählen.

Ausführliche Antwort

Internisten sind in ihrer Berufsausübung auf kognitive Fähigkeiten, feinmotorische Kompetenz und körperliche Belastbarkeit angewiesen. Psychische Erkrankungen wie Burnout und Depression machen heute rund 30 Prozent aller BU-Leistungsfälle bei Ärzten aus und sind ebenso zu berücksichtigen wie muskuloskelettale Erkrankungen.

Bei der Auswahl der BU-Versicherung ist die konkrete Berufsklausel entscheidend: Ohne abstrakte Verweisung kann der Versicherer nicht darauf verweisen, dass der Internist noch in einer anderen ärztlichen Tätigkeit arbeiten könnte. Die Nachversicherungsgarantie ermöglicht die Erhöhung der BU-Rente bei Einkommenssteigerungen ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Ergänzend zur BU-Versicherung empfiehlt sich für interventionell tätige Internisten eine Grundfähigkeitsversicherung, die bei Verlust spezifischer Fähigkeiten wie der Feinmotorik leistet. Diese ist günstiger als eine vollwertige BU und eignet sich zur Ergänzung oder als Alternative, wenn die BU-Prämie zu hoch ist.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Ärzteversichert empfiehlt Internisten, die BU-Versicherung möglichst früh abzuschließen. Mit 30 Jahren und gutem Gesundheitszustand beträgt die monatliche Prämie für 4.000 Euro BU-Rente rund 80 bis 120 Euro. Wer wartet und Vorerkrankungen entwickelt, zahlt ein Vielfaches oder erhält Ausschlussklauseln für relevante Erkrankungsbereiche.

Quellen und weiterführende Informationen

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