Oberärzte tragen mit einem Bruttoeinkommen von typischerweise 7.000 bis 10.000 Euro monatlich oft die Hauptlast des Familieneinkommens. Eine umfassende Familienabsicherung erfordert neben der eigenen Berufsunfähigkeitsversicherung auch eine Risikolebensversicherung und die Absicherung des Partners.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Eine Risikolebensversicherung sollte mindestens das Drei- bis Fünffache des Jahresbruttolohns abdecken
  • Die BU-Rente des Oberarztes muss regelmäßig an Einkommenssteigerungen angepasst werden
  • Eine Hinterbliebenenrente aus dem Versorgungswerk greift erst ab einer Mindestmitgliedschaftsdauer

Ausführliche Antwort

Oberärzte mit Familie haben eine hohe finanzielle Verantwortung gegenüber Partner und Kindern. Die häufigste Lücke ist eine unzureichende Risikolebensversicherung: Bei einem Jahresbrutto von 90.000 Euro und zwei Kindern sollte die Versicherungssumme mindestens 300.000 bis 450.000 Euro betragen, um die Familie für mehrere Jahre finanziell abzusichern. Terme-Policen mit 20 Jahren Laufzeit kosten für einen 40-jährigen Oberarzt ohne Vorerkrankungen zwischen 40 und 80 Euro monatlich.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung des Oberarztes muss regelmäßig überprüft werden, da das Einkommen in dieser Karrierephase durch Leistungszulagen, Dienstaufwandsentschädigungen und Privatliquidation deutlich über dem Tarifgehalt liegen kann. Eine BU-Rente, die nur das Tarifgehalt sichert, hinterlässt bei tatsächlicher Berufsunfähigkeit erhebliche Einkommenslücken. Nachversicherungsgarantien ermöglichen ohne erneute Gesundheitsprüfung eine Aufstockung, sind aber an Lebensereignisse wie Heirat, Geburt oder Einkommenssteigerung geknüpft.

Das ärztliche Versorgungswerk sieht eine Hinterbliebenenrente für den überlebenden Ehepartner vor, deren Höhe von den geleisteten Beiträgen abhängt. In der Regel beträgt sie 60 % der erdienten Altersrente des verstorbenen Arztes. Das kann bei jungen Oberärzten noch relativ gering sein, weshalb die Risikolebensversicherung als Brücke unverzichtbar ist.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Oberärzte sollten spätestens bei Geburt des zweiten Kindes einen vollständigen Versicherungscheck durchführen lassen. Ärzteversichert analysiert den bestehenden Schutz und identifiziert, ob Risikolebens-, BU- und Hausratversicherung zur aktuellen Familiensituation passen.

Quellen und weiterführende Informationen

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