Orthopäden haben ein erhöhtes Berufsunfähigkeitsrisiko, da ihre Tätigkeit hohe körperliche Anforderungen an Hände, Schultern und Rücken stellt. Eine speziell auf das orthopädische Berufsbild zugeschnittene Berufsunfähigkeitsversicherung ist die wichtigste Maßnahme zur Absicherung der eigenen Arbeitskraft.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Rücken- und Gelenkerkrankungen sind häufigste BU-Ursachen bei Orthopäden und Unfallchirurgen
  • BU-Rente sollte mindestens 60 bis 70 % des Nettomonseinkommens abdecken
  • Konkrete Berufsklausel: Orthopäde muss seinen spezialisierten Beruf nicht mehr ausüben können, nicht nur "einen Arztberuf"

Ausführliche Antwort

Orthopäden arbeiten körperlich belastend: Manuelle Medizin, Infiltrationsbehandlungen, Verbände, Gipsanlagen und operative Eingriffe belasten Finger, Handgelenke und Wirbelsäule über Jahrzehnte. Eine Arthrose in der Fingergelenken oder ein Bandscheibenprolaps kann die operative Tätigkeit dauerhaft unmöglich machen, während theoretisch administrative Tätigkeiten noch möglich wären.

Entscheidend für eine gute BU-Absicherung ist die konkrete Berufsklausel: Die Police muss leisten, wenn der Orthopäde seinen spezifischen Beruf zu mindestens 50 % nicht mehr ausüben kann. Eine Klausel, die auf "ärztliche Tätigkeit allgemein" verweist, würde im Leistungsfall zu Streitigkeiten führen, weil der Versicherer auf theoretisch noch mögliche nicht-operative Tätigkeit verweisen könnte. Hochwertige BU-Anbieter wie Allianz, Swiss Life oder die Alte Leipziger formulieren die Berufsklausel präzise.

Die BU-Rente sollte auf das tatsächliche Nettoeinkommen abgestimmt sein. Bei einem orthopädischen Praxisinhaber mit monatlichem Nettogewinn von 7.000 bis 12.000 Euro sind BU-Renten von 5.000 bis 8.000 Euro monatlich sinnvoll. Dazu kommen laufende Praxiskosten, die im Berufsunfähigkeitsfall weiterlaufen, bis die Praxis geordnet übertragen oder geschlossen werden kann.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Ärzteversichert empfiehlt Orthopäden, die BU-Absicherung spätestens zu Beginn der Facharztausbildung zu beantragen, wenn der Gesundheitszustand noch ohne Vorerkrankungen ist. Jede spätere Antragstellung nach ersten Rückenproblemen oder Handgelenkbeschwerden führt zu Ausschlüssen oder erheblichen Beitragszuschlägen.

Quellen und weiterführende Informationen

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