Ärzte in Teilzeit sind denselben Haftungsrisiken ausgesetzt wie Vollzeitkollegen, haben aber häufig Lücken im Versicherungsschutz, weil Haftpflichtpolicen auf Basis des Bruttoeinkommens berechnet werden und Nebentätigkeiten oft nicht automatisch mitversichert sind.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die Haftpflicht des Arbeitgebers deckt nur Tätigkeiten im Rahmen des Anstellungsvertrags ab
  • Eigene Berufshaftpflicht ist bei Vertretungen, Honorartätigkeiten oder privaten Behandlungen Pflicht
  • Teilzeitärzte mit reduziertem Einkommen sollten BU-Rente regelmäßig an neues Einkommen anpassen

Ausführliche Antwort

Ärzte in Teilzeit, die ausschließlich in einem Anstellungsverhältnis tätig sind, sind über die Betriebshaftpflicht des Arbeitgebers abgesichert. Sobald jedoch Nebentätigkeiten wie Vertretungen, Gutachtertätigkeiten oder private Behandlungen hinzukommen, besteht Handlungsbedarf: Diese Tätigkeiten sind durch den Klinikschutz nicht gedeckt.

Eine eigene Arztberufshaftpflichtversicherung für Ärzte in Teilzeit kostet je nach Fachrichtung und Tätigkeitsumfang zwischen 300 und 1.500 Euro jährlich. Sie deckt alle ärztlichen Tätigkeiten ab, die nicht unter den Arbeitgeberschutz fallen. Wichtig ist, dass alle Nebentätigkeiten im Antrag vollständig angegeben werden.

Teilzeitärzte sollten auch prüfen, ob ihre Berufsunfähigkeitsversicherung noch zum aktuellen Einkommen passt. Bei einer Arbeitszeitreduzierung auf 50 Prozent sinkt das versicherbare Einkommen, und eine zu hohe BU-Rente kann nicht beansprucht werden. Gleichzeitig sollte die BU-Rente aber nicht zu weit abgesenkt werden, da Lebenshaltungskosten nicht proportional sinken.

Worauf Ärzte besonders achten sollten

Ärzte in Teilzeit, besonders während Elternzeit oder Wiedereinstiegsphasen, sollten ihre Versicherungsverträge aktiv prüfen. Ärzteversichert berät zu maßgeschneiderten Lösungen, die den Übergangs- und Teilzeitphasen Rechnung tragen und Haftungsschutz ohne Über- oder Unterversicherung gewährleisten.

Quellen und weiterführende Informationen

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